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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg|18.02.2026

PRESSEMITTEILUNG

Auswirkungen gestiegener Krankenkassenbeiträge auf die Rente
Ab März 2026 werden Zusatzbeiträge berücksichtigt

Karlsruhe (kkdp)·16.02.2026 - Zum Januar haben viele Krankenkassen erneut ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März fällt die überwiesene Rente der davon betroffenen Rentnerinnen und Rentner entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Die Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht. Der GKV-Spitzenverband aktualisiert regelmäßig eine Übersicht mit allen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen. Die Übersicht kann über www.gkv-spitzenverband.de abgerufen werden.

Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags

Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um 0,4 Prozent (durchschnittliche Erhöhung des Zusatzbeitrages 2026) erhöht, erhalten Betroffene 0,2 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.000 Euro ergibt das eine um zwei Euro niedrigere Auszahlung.

Keine Auswirkungen für Januar und Februar

Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2026 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.

Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank

Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge werden Betroffene in der Regel über den Kontoauszug ihrer Bank informiert.

Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung

Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid.


Pressekontakt:

Kerstin Bücking
Tel. 0711 848-23810
Mobil 0151-18118837
presse@drv-bw.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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