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Bundesministerium für Arbeit und Soziales|05.03.2026

PRESSEMITTEILUNG

Neue Grundsicherung: Verlässliche Unterstützung und nachhaltige Vermittlung

Berlin (kkdp)·Am 5. März 2026 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugestimmt - dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.

Damit wird die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt Ausdruck gelebter Solidarität in unserer Gesellschaft: Wer sich in einer schwierigen Lebenslage befindet und Hilfe braucht, kann sich auf die Unterstützung verlassen. Wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde geändert, um das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und das System gerechter und zukunftsfester zu machen. Ziel ist und bleibt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.

Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Mit dem Gesetz

wird die Vermittlung in Arbeit gestärkt,
können Menschen gezielter unterstützt werden, und
erhalten die Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.

Mit den Änderungen werden Rechte und Pflichten für alle Beteiligten noch klarer als bisher geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Pressekontakt:

Irene Etzkorn, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 18 527-2190
Telefax: +49 30 18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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