Deutscher Bundestag|18.05.2026
PRESSEMITTEILUNG
Kosten für pflegefremde Tätigkeiten nicht im Pflegebudget
Berlin (kkdp)·Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist nach Angaben der Bundesregierung klargestellt worden, dass Kosten für pflegefremde Tätigkeiten nicht im Pflegebudget berücksichtigt werden dürfen. Die Klarstellung ziele darauf ab, dass ausgebildetes Pflegepersonal entsprechend seiner Qualifikation zur Pflege von Patienten eingesetzt werde und nicht für pflegefremde Tätigkeiten, heißt es in der Antwort (21/5870) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5572) der AfD-Fraktion.
Das Krankenhausfinanzierungsrecht habe auch schon bisher vorgesehen, dass im Pflegebudget lediglich Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen berücksichtigt werden dürften. Entsprechend sehe die Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene eine Trennung von nichtpflegebudgetrelevanten Personalkosten vor.
Soweit Tätigkeiten der unmittelbaren Patientenversorgung dienten, könnten sie weiter im Pflegebudget berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort. Das gelte zum Beispiel für die Erstellung der Pflegedokumentation.
Das Krankenhausfinanzierungsrecht habe auch schon bisher vorgesehen, dass im Pflegebudget lediglich Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen berücksichtigt werden dürften. Entsprechend sehe die Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene eine Trennung von nichtpflegebudgetrelevanten Personalkosten vor.
Soweit Tätigkeiten der unmittelbaren Patientenversorgung dienten, könnten sie weiter im Pflegebudget berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort. Das gelte zum Beispiel für die Erstellung der Pflegedokumentation.
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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