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BKK Dachverband e.V.|04.06.2026

STATEMENT

Pflegeneuordnungsgesetz: Licht, Schatten, Finsternis.

Berlin (kkdp)·Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hat Licht- und Schattenseiten. Die Vorschläge zur Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung sind ein guter Anfang, um Pflegebedürftigkeit in Zukunft besser zu vermeiden und die häusliche Pflege zu stabilisieren. Bei der Ausbalancierung von mittel- bis langfristig wirkenden Strukturanpassungen lässt der Entwurf jedoch Federn. Finster wird es bei den Plänen bezüglich der starken einseitigen Belastung der Beitragszahlenden.

"Das vorliegende Pflegeneuausrichtungsgesetz hält alles bereit: Licht, Schatten und Finsternis. Mit den Regelungen zur Pflegeprävention und Rehabilitation hat das BMG einige gute Ideen vorgelegt. Von solchen Lichtblicken hätte ich mir im Gesetzentwurf mehr erhofft. Stattdessen ist der Entwurf gespickt mit vielen neuen, kostenintensiven Aufgaben für die Pflegekassen, für die es keine entsprechende Gegenfinanzierung gibt. Mit dem Pflege-Cockpit, der Pflegebegleitung, der regionalen Koordination, den Datenplattformen und der stärkeren Versorgungssteuerung sollen die Pflegekassen stärker in die Pflicht genommen werden, während die Verwaltungskostenerstattung gleichzeitig abgesenkt werden soll. Das passt nicht zusammen. Wenn der Gesetzgeber mehr Beratung, mehr Steuerung und mehr digitale Unterstützung will, muss er auch dafür sorgen, dass die Pflegekassen finanziell ausgestattet sind, um diese Aufgaben verlässlich umzusetzen. Dafür benötigen sie außerdem das passende Handwerkszeug - auch, um auf die Pflegeunternehmen einzuwirken", sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

"Die übermäßige Belastung der Beitragszahlenden und der pflegenden Angehörigen, während Bund, Länder und Kommunen abermals aus der Verantwortung genommen werden, ist ein absolutes No-Go. Mit keiner Silbe wird die Rückzahlung der aufgebürdeten Pandemie-Mehrkosten von rund fünf Milliarden Euro erwähnt. Es ist allenfalls beschönigend, dass die Darlehen nun erst später zurückgezahlt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in der Vergangenheit schon viel zu oft für die Sanierung der GKV und der SPV zur Kasse gebeten. Und anstatt dass der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige übernimmt, sollen diese nun noch gekürzt werden. Somit wird die Pflege eines Angehörigen zu einem höheren Armutsrisiko, wenn diese Person einmal in Rente geht", so Klemm weiter.


Die Betriebskrankenkassen unterstützen eine Reform, die die Pflegeversicherung stabilisiert, Pflegebedürftigkeit frühzeitig verhindert und die Mittel zielgenauer einsetzt. Dabei dürfen sich gleichzeitig Bund und Länder nicht aus der finanziellen Verantwortung stehlen - bei allem Verständnis für eine angespannte Haushaltslage. Das ist wichtig für eine faire und ausgewogene Balance der Maßnahmen.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de

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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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