AOK-Bundesverband eGbR|04.06.2026
STATEMENT
Reimann zum PNOG: Schiefer Mix aus Strukturverbesserung, Leistungskürzung und Zusatzbelastung
Berlin (kkdp)·Nach längerem Hin und Her ist heute der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) bekannt geworden. In einer ersten Reaktion sieht Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Licht und Schatten:
"In diesem Gesetzentwurf gibt es eine Reihe positiver Ansätze zu Strukturverbesserungen in der sozialen Pflegeversicherung. An mehreren Stellen wird die Präventionsorientierung nachhaltig gestärkt, so dass Pflegebedürftigkeit gezielter verhindert werden kann. Die individuelle Pflegebegleitung sowie das PflegeCockpit sind maßgebliche Neuerungen. Auch die Vereinfachung des Leistungsrechts durch Bündelung in Budgets oder systematischere Berücksichtigung planungsrelevanter Kennzahlen bei der kommunalen Pflegestrukturplanung halten wir für ausgesprochen sinnvoll. So könnte auf der strukturellen Seite der Einstieg in die partielle Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung gelingen.
Auf finanzieller Seite ist dieser Gesetzentwurf - und das hatte sich ja seit längerem angedeutet - aber eher eine große Zumutung statt der gewünschten Neuordnung und Stabilisierung. Denn alles, was in dieser Hinsicht aufgeführt wird, läuft auf Leistungskürzungen und Zusatzbelastungen für Versicherte hinaus.
Die Zuschüsse zur Deckelung der Eigenanteile im Pflegeheim sollen zeitlich gestreckt werden; der Zugang zur Pflegeleistungen soll erschwert werden; die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden; Kinderlose sollen noch einmal 0,1 Prozentpunkte extra zahlen, obwohl sie bereits 0,6 Prozentpunkte mehr zahlen müssen ...
Wenn all das so käme, würde man die Sanierung der Pflegeversicherung nur über höhere Beiträge der Versichertengemeinschaft und Pflegebedürftigen und weniger Leistungen organisieren - das wäre finanziell kaum nachhaltig und ein sozialpolitisches Armutszeugnis. Denn wieder müssten überwiegend die Beitragszahlenden und pflegebedürftigen Menschen die Zeche zahlen und alle Löcher stopfen.
Für eine Reform zur Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung, die diesen Namen auch wirklich verdient, muss der Bund der SPV endlich aus der Bredouille helfen und seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen. Seit der Corona-Pandemie schuldet er der SPV fünf Milliarden Euro, wir erwarten eine Erstattung dieser Summe. Zudem müssen endlich die Rentenansprüche pflegender Angehöriger dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Finanzierungsaufgabe, und diese umfasst drei Milliarden Euro jährlich. Gleiches gilt für die angemessene Pflegekostenübernahme für Bürgergeldempfangende.
Die angespannte Haushaltslage darf keine Ausrede dafür sein, dass diese Koalition die falschen Prioritäten setzt. Es kann nicht sein, dass verbilligter Sprit wichtiger ist als stabile Pflege. Ich hoffe, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren hier noch ein Sinneswandel eintritt."
"In diesem Gesetzentwurf gibt es eine Reihe positiver Ansätze zu Strukturverbesserungen in der sozialen Pflegeversicherung. An mehreren Stellen wird die Präventionsorientierung nachhaltig gestärkt, so dass Pflegebedürftigkeit gezielter verhindert werden kann. Die individuelle Pflegebegleitung sowie das PflegeCockpit sind maßgebliche Neuerungen. Auch die Vereinfachung des Leistungsrechts durch Bündelung in Budgets oder systematischere Berücksichtigung planungsrelevanter Kennzahlen bei der kommunalen Pflegestrukturplanung halten wir für ausgesprochen sinnvoll. So könnte auf der strukturellen Seite der Einstieg in die partielle Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung gelingen.
Auf finanzieller Seite ist dieser Gesetzentwurf - und das hatte sich ja seit längerem angedeutet - aber eher eine große Zumutung statt der gewünschten Neuordnung und Stabilisierung. Denn alles, was in dieser Hinsicht aufgeführt wird, läuft auf Leistungskürzungen und Zusatzbelastungen für Versicherte hinaus.
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Die Zuschüsse zur Deckelung der Eigenanteile im Pflegeheim sollen zeitlich gestreckt werden; der Zugang zur Pflegeleistungen soll erschwert werden; die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden; Kinderlose sollen noch einmal 0,1 Prozentpunkte extra zahlen, obwohl sie bereits 0,6 Prozentpunkte mehr zahlen müssen ...
Wenn all das so käme, würde man die Sanierung der Pflegeversicherung nur über höhere Beiträge der Versichertengemeinschaft und Pflegebedürftigen und weniger Leistungen organisieren - das wäre finanziell kaum nachhaltig und ein sozialpolitisches Armutszeugnis. Denn wieder müssten überwiegend die Beitragszahlenden und pflegebedürftigen Menschen die Zeche zahlen und alle Löcher stopfen.
Für eine Reform zur Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung, die diesen Namen auch wirklich verdient, muss der Bund der SPV endlich aus der Bredouille helfen und seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen. Seit der Corona-Pandemie schuldet er der SPV fünf Milliarden Euro, wir erwarten eine Erstattung dieser Summe. Zudem müssen endlich die Rentenansprüche pflegender Angehöriger dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Finanzierungsaufgabe, und diese umfasst drei Milliarden Euro jährlich. Gleiches gilt für die angemessene Pflegekostenübernahme für Bürgergeldempfangende.
Die angespannte Haushaltslage darf keine Ausrede dafür sein, dass diese Koalition die falschen Prioritäten setzt. Es kann nicht sein, dass verbilligter Sprit wichtiger ist als stabile Pflege. Ich hoffe, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren hier noch ein Sinneswandel eintritt."
Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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