IKK e.V.|22.06.2026
STATEMENT
Verbändeanhörung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Berlin (kkdp)·Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer anlässlich der Verbändeanhörung zum GKV-BStabG im Gesundheitsausschuss
"Der vorliegende Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sollte die Notbremse sein, um die Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder unter Kontrolle zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern. Eine tragfähige Blaupause hierfür lag mit den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) bereits vor: ausgewogen, verfassungsrechtlich und ethisch fundiert sowie mit einem klaren Kompass für Prioritäten in Zeiten knapper Ressourcen. Die Kommission bezifferte das Potenzial ihrer Vorschläge auf ein Gesamtvolumen von 42,3 Milliarden Euro allein für das Jahr 2027. Dass eine Mehrheit dieser Empfehlungen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, ist ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere das Bekenntnis zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik markiert die überfällige Rückkehr zu finanzpolitischem Realismus.
Doch im Gesetzgebungsprozess ist aus dieser guten Blaupause ein statisch instabiles Konstrukt geworden. Mit der Absenkung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen um jährlich 2 Milliarden Euro und der weiterhin unzureichenden Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden mit lediglich 250 Millionen Euro zieht sich der Staat aus seiner finanziellen Verantwortung zurück - zulasten der Beitragszahlenden, also den Versicherten und Arbeitgebern. Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch strikt zweckgebunden und können nicht einfach so für die Subventionierung des Bundeshaushalts herangezogen werden! Die Konsequenz daraus ist eine gravierende Verschiebung der Verteilung der Belastung: Aus einer von der FKG vorgesehenen Bundesbeteiligung an dem Einsparvolumen von 29,6 Prozent wird faktisch ein Negativbeitrag von 11 Prozent. Der Bund saniert den Haushalt zu Lasten der Beitragszahlenden und letztlich auch der Leistungserbringer. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine systematische Umverteilung.
Besonders problematisch ist jedoch, dass zentrale, kurzfristig wirksame Maßnahmen der FinanzKommission unberücksichtigt bleiben. Allein die nicht übernommenen Vorschläge mit Wirkung für 2027 summieren sich auf ein Volumen von rund 18,9 Milliarden Euro. Selbst ohne die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende verbleiben realisierbare 7,5 Milliarden Euro.
Das steht im Gegensatz zur tatsächlichen finanziellen Situation, die den Handlungsdruck zusätzlich verschärft. Denn für 2027 wird inzwischen eine Finanzierungslücke von 18,8 Milliarden Euro prognostiziert; ursprünglich war man von 15,3 Milliarden Euro ausgegangen. Ursächlich ist ein stärker als angenommen ausgefallener Ausgabenanstieg von 7,5 Prozent. Diese Dynamik macht deutlich: Halbherzige Maßnahmen reichen nicht aus.
Stattdessen greift das GKV-BStabG nun zu Maßnahmen, die die FKG explizit nicht empfohlen hat, wie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die wieder einseitig Beitragszahlende belastet und damit auch noch einen verstärkten Wechsel von GKV-Versicherten zur PKV einkalkuliert. Gleichzeitig werden strukturell wirksame Eingriffe ausgespart: Effizienzreserven im Krankenhausbereich - etwa durch die Abschaffung der Prüfquoten - bleiben ungenutzt. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Begrenzung von Ausgabendynamiken im ambulanten Bereich sowie für eine konsequentere Belastung der Pharma-Industrie.
Hinzu kommt der Verzicht auf präventionsorientierte Finanzierungsansätze. Die von der FKG empfohlenen Steuermaßnahmen auf Tabak und Alkohol könnten bis 2030 rund 5 Milliarden Euro bei gleichzeitig positiver gesundheitlicher Lenkungswirkung generieren. Dieses Potenzial ungenutzt zu lassen, ist finanz- und gesundheitspolitisch kurzsichtig!
Auch bei der Digitalisierung zeigt sich ein strukturelles Problem: Investitionen in zentrale Infrastrukturen der Daseinsvorsorge werden einseitig den Beitragszahlenden zugewiesen, obwohl sie systemübergreifend wirken. Zugleich fehlt es insbesondere bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) an einer stringenten Kopplung von Finanzierung und nachgewiesenem Nutzen.
Der Gesetzentwurf bleibt also an entscheidenden Stellen hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. Die Politik ist jetzt dringend gefordert, im parlamentarischen Verfahren zur Logik der FinanzKommission Gesundheit zurückzukehren, die fehlenden Maßnahmen zu ergänzen und die Belastungen wieder ausgewogen zu verteilen. Nur dann wird aus der Notbremse ein wirksames Steuerungsinstrument und kein kurzfristiges Placebo für ein strukturelles Finanzproblem."
"Der vorliegende Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sollte die Notbremse sein, um die Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder unter Kontrolle zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern. Eine tragfähige Blaupause hierfür lag mit den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) bereits vor: ausgewogen, verfassungsrechtlich und ethisch fundiert sowie mit einem klaren Kompass für Prioritäten in Zeiten knapper Ressourcen. Die Kommission bezifferte das Potenzial ihrer Vorschläge auf ein Gesamtvolumen von 42,3 Milliarden Euro allein für das Jahr 2027. Dass eine Mehrheit dieser Empfehlungen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, ist ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere das Bekenntnis zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik markiert die überfällige Rückkehr zu finanzpolitischem Realismus.
Doch im Gesetzgebungsprozess ist aus dieser guten Blaupause ein statisch instabiles Konstrukt geworden. Mit der Absenkung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen um jährlich 2 Milliarden Euro und der weiterhin unzureichenden Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden mit lediglich 250 Millionen Euro zieht sich der Staat aus seiner finanziellen Verantwortung zurück - zulasten der Beitragszahlenden, also den Versicherten und Arbeitgebern. Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch strikt zweckgebunden und können nicht einfach so für die Subventionierung des Bundeshaushalts herangezogen werden! Die Konsequenz daraus ist eine gravierende Verschiebung der Verteilung der Belastung: Aus einer von der FKG vorgesehenen Bundesbeteiligung an dem Einsparvolumen von 29,6 Prozent wird faktisch ein Negativbeitrag von 11 Prozent. Der Bund saniert den Haushalt zu Lasten der Beitragszahlenden und letztlich auch der Leistungserbringer. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine systematische Umverteilung.
Besonders problematisch ist jedoch, dass zentrale, kurzfristig wirksame Maßnahmen der FinanzKommission unberücksichtigt bleiben. Allein die nicht übernommenen Vorschläge mit Wirkung für 2027 summieren sich auf ein Volumen von rund 18,9 Milliarden Euro. Selbst ohne die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende verbleiben realisierbare 7,5 Milliarden Euro.
Das steht im Gegensatz zur tatsächlichen finanziellen Situation, die den Handlungsdruck zusätzlich verschärft. Denn für 2027 wird inzwischen eine Finanzierungslücke von 18,8 Milliarden Euro prognostiziert; ursprünglich war man von 15,3 Milliarden Euro ausgegangen. Ursächlich ist ein stärker als angenommen ausgefallener Ausgabenanstieg von 7,5 Prozent. Diese Dynamik macht deutlich: Halbherzige Maßnahmen reichen nicht aus.
Stattdessen greift das GKV-BStabG nun zu Maßnahmen, die die FKG explizit nicht empfohlen hat, wie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die wieder einseitig Beitragszahlende belastet und damit auch noch einen verstärkten Wechsel von GKV-Versicherten zur PKV einkalkuliert. Gleichzeitig werden strukturell wirksame Eingriffe ausgespart: Effizienzreserven im Krankenhausbereich - etwa durch die Abschaffung der Prüfquoten - bleiben ungenutzt. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Begrenzung von Ausgabendynamiken im ambulanten Bereich sowie für eine konsequentere Belastung der Pharma-Industrie.
Hinzu kommt der Verzicht auf präventionsorientierte Finanzierungsansätze. Die von der FKG empfohlenen Steuermaßnahmen auf Tabak und Alkohol könnten bis 2030 rund 5 Milliarden Euro bei gleichzeitig positiver gesundheitlicher Lenkungswirkung generieren. Dieses Potenzial ungenutzt zu lassen, ist finanz- und gesundheitspolitisch kurzsichtig!
Auch bei der Digitalisierung zeigt sich ein strukturelles Problem: Investitionen in zentrale Infrastrukturen der Daseinsvorsorge werden einseitig den Beitragszahlenden zugewiesen, obwohl sie systemübergreifend wirken. Zugleich fehlt es insbesondere bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) an einer stringenten Kopplung von Finanzierung und nachgewiesenem Nutzen.
Der Gesetzentwurf bleibt also an entscheidenden Stellen hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. Die Politik ist jetzt dringend gefordert, im parlamentarischen Verfahren zur Logik der FinanzKommission Gesundheit zurückzukehren, die fehlenden Maßnahmen zu ergänzen und die Belastungen wieder ausgewogen zu verteilen. Nur dann wird aus der Notbremse ein wirksames Steuerungsinstrument und kein kurzfristiges Placebo für ein strukturelles Finanzproblem."
Pressekontakt:
Iris Kampf
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
Mobil: +49 (0) 170 910 91 03
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iris.kampf@ikkev.de
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