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Spitzenverband Bund der Krankenkassen|27.07.2026

PRESSEMITTEILUNG

Gut 80 Prozent der GKV-Versicherten greifen zu Hilfsmitteln ohne Mehrkosten

Berlin (kkdp)·Wer einen Rollator, ein Hörgerät oder Schuheinlagen benötigt, muss nicht mehr als den Eigenanteil zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren für ihre Versicherten das medizinisch notwendige und zugleich wirtschaftlichste Hilfsmittel. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht für Extras: Wenn allein aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts zusätzliche Kosten entstehen, müssen Versicherte hierfür selbst aufkommen.

Die Höhe dieser sogenannten Mehrkosten in der Hilfsmittelversorgung wird immer wieder öffentlich diskutiert. Welche Mehrkosten sind gerechtfertigt? Müssen Versicherte durch gesetzliche Regelungen besser vor Mehrkosten geschützt werden? Wie müssen diese Regelungen ausgestaltet sein? Für mehr Transparenz über die Entwicklung und Höhe der Mehrkosten bei Hilfsmitteln sorgt seit 2019 der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.

Mehrkostenbericht gibt Aufschluss über Entscheidungen der Versicherten

Der nun veröffentlichte Bericht zeigt, dass GKV-Versicherte im Jahr 2025 78 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei bezogen haben. Dies bestätigt den Trend der vergangenen Jahre. Bei den übrigen 22 Prozent der Hilfsmittelversorgungen fielen Mehrkosten an. Die Versicherten zahlten in diesen Fällen im Durchschnitt rund 159 Euro aus eigener Tasche (2024: 149 Euro). Damit sind die durchschnittlichen Mehrkosten je Versichertem im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent (2024: -0,5 Prozent) gestiegen.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln. Eine zusätzliche Kostenbeteiligung der Versicherten ist nur dann vorgesehen, wenn sie selbst bewusst höherwertige Leistungen wählen, die über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehen. Diese Regelung ermöglicht eine für alle Versicherten zugängliche und zugleich bezahlbare Hilfsmittelversorgung."

Hilfsmittelausgaben der GKV steigen auf 12,1 Milliarden Euro

Der aktuelle Mehrkostenbericht analysiert GKV-Abrechnungsdaten für Hilfsmittel aus dem Jahr 2025. Hierfür wurden 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen (2024: 31,75 Millionen) mit einem Ausgabevolumen von rund 12,1 Milliarden Euro (2024: 11,5 Milliarden Euro) ausgewertet. Bei rund 7,1 Millionen Fällen haben sich Versicherte für eine Hilfsmittelversorgung mit Mehrkosten entschieden. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 1,13 Milliarden Euro.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Grundsätzlich sollen für Versicherte auch weiterhin keine Mehrkosten entstehen, denn Hilfsmittel spielen für die Lebensqualität und die Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Entscheidend ist immer die Beratung. Versicherte müssen in jedem Fall genau wissen, welchen Leistungsanspruch sie haben und für welche medizinisch nicht notwendigen Extras sie zuzahlen müssen."

Hintergrund: Leistungserbringende müssen aktiv informieren - die gesetzliche Grundlage

Sanitätshäuser, Hörakustiker und alle anderen Leistungserbringenden sind verpflichtet, GKV-Versicherten zunächst ein mehrkostenfreies Hilfsmittel anzubieten, bevor sie über eine Versorgung mit Mehrkosten beraten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG).

Wenn sich Versicherte für Hilfsmittel entscheiden, bei denen Mehrkosten anfallen, müssen die Anbieter die Höhe dieser Mehrkosten den Krankenkassen mitteilen. Damit soll das Ausmaß der im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten transparenter gemacht werden. Ziel ist es, langfristig ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern. Die Mehrkostenberichte des GKV-Spitzenverbandes bieten hierfür wichtige Anhaltspunkte.

Damit Versicherte nicht zu teuren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden, fordert der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz. So sollten Leistungserbringende den Krankenkassen mitteilen, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und dadurch zu zusätzlichen Kosten führen.

Hintergrund: Zuzahlung und Mehrkosten bei Hilfsmitteln - worin besteht der Unterschied?

Bei Hilfsmitteln gilt das Sachleistungsprinzip. GKV-Versicherte erhalten diese direkt über die Leistungserbringer. Ein Hilfsmittel muss medizinisch notwendig sein, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine schon bestehende Behinderung auszugleichen. Zu den Produkten gehören unter anderem Hörhilfen, Rollatoren, Rollstühle, Prothesen, Schuheinlagen und Bandagen. Sie werden in der Regel ärztlich verordnet und können von jeder Person zu Hause angewendet werden.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das jeweils wirtschaftlichste Hilfsmittel. Versicherte müssen sich mit einer Zuzahlung von mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro beteiligen. Kostet ein Hilfsmittel weniger als 7,50 Euro, muss nur der tatsächliche Preis gezahlt werden. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist die Zuzahlung auf höchstens 15 Euro im Monat begrenzt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Außerdem gibt es bestimmte Ausnahme- und Härtefallregelungen.

Zusätzliche Kosten (sogenannte Mehrkosten), die aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts entstehen, müssen die Versicherten selbst tragen. Solche Extras sind nicht vom Sachleistungsprinzip der Krankenkassen eingeschlossen und gelten nicht als medizinisch notwendig.

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de

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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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