Pharma Deutschland e. V.|07.08.2026
PRESSEMITTEILUNG
Cannabisversorgung: Pharma Deutschland begrüßt Klarstellung von KBV und GKV-Spitzenverband
Berlin (kkdp)·Gemeinsame Auslegung schafft Orientierung für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Kostenträger und Hersteller
Pharma Deutschland begrüßt die gemeinsame Klarstellung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zu den neuen Regelungen für die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel. Die Klarstellung sorgt für dringend benötigte Orientierung für Patientinnen und Patienten, die verordnende Ärzteschaft, Krankenkassen und Hersteller.
Die interpretationsanfällige Regelung hätte die Versorgung erschweren können, weil sie einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln vorsah - auch wenn diese für die konkrete Erkrankung nicht zugelassen sind. Die gemeinsame Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband begrenzt den Versuch nun auf zugelassene Indikationen und ermöglicht bei Unverträglichkeit oder fehlender Wirksamkeit einen frühzeitigen Therapiewechsel. Damit wird die Versorgung patientengerechter und praxistauglicher.
Konkret haben KBV und GKV-Spitzenverband klargestellt, dass der gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel nur bei Indikationen gilt, für die ein entsprechendes Arzneimittel zugelassen ist. Auch für bereits behandelte Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
"Die jetzige Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Cannabisversorgung hilft vor allem den Patientinnen und Patienten, deren Versorgung nicht durch unklare oder widersprüchliche Vorgaben gefährdet werden darf. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat bei dem Thema Cannabisversorgung durch seinen einseitigen Fokus auf kurzfristige Einsparungen operative Probleme verursacht, die anschließend durch Auslegungshinweise und nachträgliche Klarstellungen aufgefangen werden mussten. Mit der Standortklausel steht uns allen noch mindestens eine solche Nachbesserung des Gesetzes bevor", erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Die nun erfolgte Klarstellung ist aus Sicht von Pharma Deutschland ein notwendiger Schritt, um Versorgungslücken und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Umsetzung erheblichen Klärungsbedarf ausgelöst haben. Die KBV verweist ausdrücklich auf zahlreiche Nachfragen aus der Ärzteschaft seit Inkrafttreten der Neuregelungen.
Pharma Deutschland begrüßt die gemeinsame Klarstellung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zu den neuen Regelungen für die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel. Die Klarstellung sorgt für dringend benötigte Orientierung für Patientinnen und Patienten, die verordnende Ärzteschaft, Krankenkassen und Hersteller.
Die interpretationsanfällige Regelung hätte die Versorgung erschweren können, weil sie einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln vorsah - auch wenn diese für die konkrete Erkrankung nicht zugelassen sind. Die gemeinsame Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband begrenzt den Versuch nun auf zugelassene Indikationen und ermöglicht bei Unverträglichkeit oder fehlender Wirksamkeit einen frühzeitigen Therapiewechsel. Damit wird die Versorgung patientengerechter und praxistauglicher.
Konkret haben KBV und GKV-Spitzenverband klargestellt, dass der gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel nur bei Indikationen gilt, für die ein entsprechendes Arzneimittel zugelassen ist. Auch für bereits behandelte Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
"Die jetzige Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Cannabisversorgung hilft vor allem den Patientinnen und Patienten, deren Versorgung nicht durch unklare oder widersprüchliche Vorgaben gefährdet werden darf. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat bei dem Thema Cannabisversorgung durch seinen einseitigen Fokus auf kurzfristige Einsparungen operative Probleme verursacht, die anschließend durch Auslegungshinweise und nachträgliche Klarstellungen aufgefangen werden mussten. Mit der Standortklausel steht uns allen noch mindestens eine solche Nachbesserung des Gesetzes bevor", erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Die nun erfolgte Klarstellung ist aus Sicht von Pharma Deutschland ein notwendiger Schritt, um Versorgungslücken und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Umsetzung erheblichen Klärungsbedarf ausgelöst haben. Die KBV verweist ausdrücklich auf zahlreiche Nachfragen aus der Ärzteschaft seit Inkrafttreten der Neuregelungen.
Pressekontakt:
Hannes Hönemann
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T. 030 - 308 75 96 - 138
hoenemann@bah-bonn.de
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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