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Spitzenverband Bund der Krankenkassen|29.09.2026

PRESSEMITTEILUNG

Standortklausel für Pharmaunternehmen
Ausnahmen bei Herstellerabschlägen gefährden GKV-Sparziel

Berlin (kkdp)·Heute wurden die Empfehlungen des Fachgremiums Standortklausel für Pharmaunternehmen an das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeben. Aufgabe des Gremiums war es, Vorschläge zu erarbeiten, um Pharmaunternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren, unter bestimmten Bedingungen komplett oder von Teilen des zusätzlichen Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel zu befreien. Die Vorschläge in der nun vorliegenden Form könnten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes mit 1,3 Milliarden Euro belasten. Das Ziel des Reformpakets zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung wäre dadurch gefährdet.

Dazu Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: "Die im Bericht gemachten Empfehlungen für sinkende oder gar wegfallende Herstellerabschläge ignorieren das Ziel stabiler Beitragssätze. Es ist nicht gelungen, eindeutig auszuschließen, dass die GKV Standortförderung als Kernanliegen von Industrie- und Wirtschaftspolitik finanziert. Der Reformgeist des gerade erst im Bundestag beschlossenen GKV-Reformpakets würde damit komplett unterlaufen. Zusammen mit den weiteren derzeit in der Diskussion befindlichen Aufweichungen, etwa bei den Krankenhäusern und bei der Ärzteschaft, sprechen wir von möglichen Ausgabenaufwüchsen, die nächstes Jahr für steigende Beiträge sorgen könnten.


Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben sich bei der Ausgestaltung einer Standortklausel dazu bekannt, zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende und Lohnnebenkosten zu vermeiden. Dennoch werden im Gegenteil wohlwollende Vorschläge im Sinne der Pharmaindustrie gemacht, die wenig bis keine Rücksicht auf die desolate Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung nehmen und für die am Ende möglicherweise die Beitragszahlenden herhalten müssen. Standortförderung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung!"

Einsparvolumen wird durch Standortklausel weiter signifikant verringert

Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschlossene Anhebung der Herstellerabschläge um 8,5 Prozent (§ 130a 1b, Satz 1) hat ein Einsparpotential von 4,1 Milliarden Euro. Aber der Gesetzgeber hat hier bereits Ausnahmen für bestimmte Arzneimittel, wie unter anderem Biosimilars oder Generika, festgelegt. Durch diese Ausnahmen verringert sich das Einsparpotenzial ohnehin schon um 1,5 Milliarden Euro.

Sollte die Standortklausel in der vorliegenden Form umgesetzt werden, würde das verbleibende Einsparvolumen von 2,6 Milliarden Euro nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes nochmals um 1,3 Milliarden Euro halbiert, sofern die zur Rede stehenden Bedingungen finanziell zulasten der GKV gehen.

Stefanie Stoff-Ahnis weiter: "Im Sinne des beschlossenen Reformpakets zur Stabilisierung der Beitragssätze können und wollen wir nicht von den Sparmaßnahmen abrücken. Das würde die Beitragszahlenden wieder mehr belasten. Wenn die Politik den Standort Deutschland für die Pharmaindustrie attraktiv machen möchte, dann sollte sie in erster Linie dafür sorgen, dass die Lohnnebenkosten sinken. Kommt die Standortklausel in der jetzigen Form auf Kosten der GKV, dann erreicht die Bundesregierung genau das Gegenteil. Ausnahmen für die Pharmaindustrie vom Herstellerabschlag kosten viel Geld und sorgen für steigende Ausgaben im Arzneimittelbereich. In letzter Konsequenz müssen das Versicherte und Arbeitgeber mit steigenden Beitragssätzen bezahlen. Das ist Gift für alle Wirtschaftsbranchen und den Standort Deutschland."

Kostenneutraler Vorschlag liegt auf dem Tisch

Der GKV-Spitzenverband hat einen Vorschlag für eine Umsetzung der Standortklausel auf den Tisch gelegt, der die GKV nicht zusätzlich belastet.

Stefanie Stoff-Ahnis erklärt dazu: "Wenn schon Standortförderung, dann bitte mit einer gerechten Finanzierung. Unser Vorschlag baut darauf auf, dass Pharmaunternehmen mit einem großen Fußabdruck für den Standort Deutschland niedrigere Herstellerabschläge bezahlen und Unternehmen, die Deutschland nur als Absatzmarkt nutzen, diesen Entlastungsanteil übernehmen. Es ist nur fair, wenn Unternehmen einer Branche, die hier ausschließlich verkaufen und keinen weiteren Standortbeitrag für Deutschland leisten, für die politisch intendierte Entlastung der standortreuen Unternehmen derselben Branche aufkommen."

Nach dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes könnte ein abgestufter Herstellerabschlag mit einer gestaffelten Befreiung eingeführt werden. Die Pharmaunternehmen würden dann in unterschiedlicher Höhe vom Herstellerabschlag befreit, je nachdem ob sie Kriterien wie Tarifbindung, Forschung und Entwicklung oder Produktion in Deutschland erfüllen. Die entstehende Lücke zur beschlossenen Erhöhung des Herstellerabschlags um 8,5 Prozent müsste dann von den Pharmaunternehmen aufgefüllt werden, die diese Kriterien nicht erfüllen. Damit würde die Einsparhöhe aus dem BStabG ohne Zugriff auf GKV-Beitragsmittel erreicht werden.


Hinweis der Redaktion: Der Titel wurde ergänzt um "Standortklausel für Pharmaunternehmen".

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de

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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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