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Spitzenverband Bund der Krankenkassen|12.07.2023

STATEMENT

Krankenhausreform darf nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen

Berlin (kkdp)·Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, anlässlich der Einigung der Bund- Ländergruppe am 10. Juli 2023:

"Wir begrüßen, dass Bund und Länder sich nach langen und zähen Verhandlungen auf Eckpunkte der Krankenhausreform einigen konnten. Für die Patientinnen und Patienten ist es ein Erfolg, dass auf Basis von Leistungsgruppen künftig bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen gelten werden. Wichtig ist, dass die bestehenden Vorgaben zur Versorgungsqualität nicht aufgeweicht werden.

Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens kommt es jetzt darauf an, die vorgelegten Eckpunkte zu konkretisieren. Dabei sind noch eine Reihe Fragen zu klären, etwa zur Ausgestaltung der sogenannten Level-1i-Häuser.

Unklar bleibt letztlich die Finanzwirkung der Eckpunkte. Der Bund hat keine konkreten finanziellen Zusagen gemacht und die Länder verpflichten sich weiterhin nicht, die Investitionskosten zu finanzieren. Dies darf nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen."

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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