Deutscher Bundestag|12.12.2025

PRESSEMITTEILUNG

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Berlin (kkdp)·Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.

Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das setze grundsätzlich die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus.

Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung soll zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden.

Zudem kann in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden. Dies schaffe Rechtssicherheit für die betroffenen Personen und zuständigen Behörden und trage der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung.

Die Erteilung der Approbation setzt den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Möglichkeit, bei der Antragstellung bestimmte Unterlagen oder Informationen alternativ zur schriftlichen Form elektronisch zu übermitteln.

Schließlich werden auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen. Vor dem Hintergrund eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission wegen Nichtumsetzung des Artikels sowie eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sei die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs auch für Berufe, die der automatischen Anerkennung unterliegen, umzusetzen, heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.

Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.

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