Deutscher Bundestag|04.03.2026

PRESSEMITTEILUNG

Ausschuss billigt Krankenhausanpassungsgesetz

Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (21/2512) in veränderter und ergänzter Fassung gebilligt. Für die Vorlage stimmten am Mittwoch nach einer stundenlangen Beratung die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die Opposition von AfD, Grünen und Linken votierte geschlossen dagegen. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Plenum verabschiedet werden.

Die Abgeordneten beschlossen noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf mit teils weitreichenden Regelungen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.

Insbesondere die Fraktionen von Grünen und Linken machten in der Beratung mit zahlreichen Nachfragen deutlich, dass die Änderungen aus ihrer Sicht in die falsche Richtung gehen und die ursprüngliche Krankenhausreform, die von der Ampel-Koalition verabschiedet worden war, mit dem Anpassungsgesetz verwässert und verschlechtert werde.

Vertreter der Koalition wiesen diese Befürchtungen zurück und sprachen von deutlichen Verbesserungen auch im parlamentarischen Verfahren, die zu einer praxistauglichen Umsetzung der Krankenhausreform beitrügen und langfristig tragfähig seien.

Änderungsanträge der AfD-Fraktion und der Grünen-Fraktion fanden keine Mehrheit.

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