Deutscher Bundestag|22.04.2026

PRESSEMITTEILUNG

Kritik an geplanter Honorarkürzung für Psychotherapeuten

Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat sich in einem Fachgespräch mit der geplanten Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen befasst. Nach Angaben der Bundesregierung hat der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) entschieden, die Vergütung für die Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken. Gesundheits-Staatssekretär Tino Sorge (CDU) erläuterte am Mittwoch im Ausschuss, die Überprüfung der Bewertung der ambulanten psychotherapeutischen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) falle in die Zuständigkeit des Bewertungsausschusses beziehungsweise des erweiterten Bewertungsausschusses.

Das Bundesgesundheitsministerium sei um Prüfung gebeten worden, könne jedoch nur im Rahmen der Rechtsaufsicht prüfen, ob der Beschluss geltendes Recht verletze. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.


Bert Grabow vom GKV-Spitzenverband ergänzte, der Bewertungsausschuss habe einen jährlichen Überprüfungsauftrag. Die Honorare würden anhand einer Modellrechnung geprüft. Demnach müsse es einem voll ausgelasteten Psychotherapeuten möglich sein, einen Ertrag zu erzielen, der genauso hoch ist wie der Durchschnittsertrag eines Facharztes. Zum Vergleich genommen würden die Umsätze verschiedener Facharztgruppen. Diese Methodik sei vom Bundessozialgericht und vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen als rechtmäßig angesehen worden.

Laut der Angemessenheitsprüfung hätten sich die Einkünfte der Psychotherapeuten in den vergangenen Jahren teilweise deutlich erhöht, sagte Grabow. Im Zeitraum 2013 bis 2023 sei die Vergütung der Psychotherapeuten um 52 Prozent gestiegen, die der Vertragsärzte hingegen nur um 33 Prozent.

Andreas Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wandte ein, dass es bei der Honorarprüfung um eine Mindestvergütung gehe, um zu verhindern, dass Psychotherapeuten ungerechtfertigterweise deutlich weniger verdienten als Facharztgruppen. Es gehe nicht um eine Obergrenze. Im aktuellen Fall werde ohne sachliche Gründe in eine Vergütungsstruktur eingegriffen, das sei unzulässig. Kürzungen wären nur gerechtfertigt, wenn es dafür Sachgründe gäbe. Das sei aber nicht der Fall. Es werde aus Kostengründen gekürzt. Es sei Klage gegen die Entscheidung eingelegt worden, und er gehe davon aus, dass die Kürzung unzulässig ist.

Nikolaus Melcop von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nannte den Beschluss fachlich und rechtlich unzulässig. Die Krankenkassen unterstellten zu Unrecht, dass die Psychotherapeuten überdurchschnittliche Zuwächse erwirtschafteten. Das Gegenteil sei richtig. Der durchschnittliche Ertrag einer Praxis liege bei 86.900 Euro im Jahr oder 52 Euro pro Stunde. Die fachärztliche Vergleichsgruppe komme auf 102 Euro pro Stunde.

Psychotherapeutische Leistungen seien zeitgebunden, sie könnten weder verdichtet noch an Personal delegiert werden. Mit dem Kürzungsbeschluss sei die Botschaft verbunden, dass psychisch kranke Menschen indirekt benachteiligt werden. Das müsse dringend korrigiert werden, forderte Melcop.

Peter Brieger von der Aktion Psychisch Kranke (APK) hob die wachsende Bedeutung der psychotherapeutischen Behandlungen im Gesundheitssystem hervor. Es gehe darum, psychischen Krisen früh zu begegnen und eine Chronifizierung zu vermeiden. Die Honorarkürzung falle in eine Zeit des wachsenden Bedarfs aufgrund einer steigenden Krankheitslast. Dies löse Irritationen und Ärger aus.

Brieger forderte eine stärker bedarfsorientierte Steuerung, verlässliche Zugänge zu psychotherapeutischen Leistungen und angepasste Hilfeangebote. Nicht die Honorardebatte allein sollte im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, wie die psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerechter, und für Notfälle besser erreichbar und verfügbar gemacht werden könne. Dazu bedürfe es einer Einbettung in ein psychosoziales Versorgungskonzept.

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