Beitragsvergleich / -rechner

Beitragsvergleich, Beitragsrechner, Vergleich, Kassenliste
Beitragsvergleich, Beitragsrechner, Vergleich, Kassenlistee

Individualisieren Sie das Berechnungsergebnis durch Eingabe des Entgelts und des Beitrags­satzes Ihrer eigenen Krankenkasse:

€  brutto/Mon. / Monat

(Vergleichskasse / eigene Kasse)
Berechnungsstand: 06.05.2024

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Kassenname   Diff/Jahr2 BSBeitrag1

AOK NordWestAOK NordWest

490,05 €

16,49 %

490,05 €

BKK Deutsche BankBKK Deutsche Bank AG

495,00 €

16,50 %

495,00 €

BKK PfalzBKK Pfalz

534,60 €

16,58 %

534,60 €

KKHKKH Kaufmännische Krankenkasse

534,60 €

16,58 %

534,60 €

VIACTIVVIACTIV Krankenkasse

539,55 €

16,59 %

539,55 €

IKK BBIKK Brandenburg und Berlin

539,55 €

16,59 %

539,55 €

BKK GSBKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

539,55 €

16,59 %

539,55 €

BERGISCHEBERGISCHE KRANKENKASSE

539,55 €

16,59 %

539,55 €

BKK W&FBKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

539,55 €

16,59 %

539,55 €

BKK exklusivBKK exklusiv

539,55 €

16,59 %

539,55 €

BKK RRWBKK Rieker - Ricosta - Weisser

544,50 €

16,60 %

544,50 €

BARMERBARMER

638,55 €

16,79 %

638,55 €

KNAPPSCHAFTKNAPPSCHAFT

643,50 €

16,80 %

643,50 €

BAHN-BKKBAHN-BKK

643,50 €

16,80 %

643,50 €

SECURVITASECURVITA Krankenkasse

643,50 €

16,80 %

643,50 €

AOK Rheinland/Hamb.AOK Rheinland/Hamburg

643,50 €

16,80 %

643,50 €

BKK MAHLEBKK MAHLE

643,50 €

16,80 %

643,50 €

BKK KARL MAYERBKK KARL MAYER

693,00 €

16,90 %

693,00 €

AOK NordostAOK Nordost

891,00 €

17,30 %

891,00 €

1 Beitragssatz inkl. Zusatzbeitragssatz und Ersparnis (grün)/Mehrk. (rot) auf den Gesamtbeitrag2, rechn. für 12 Mon.
2beinhaltet AN- und AG-Anteil (i.d.R. je 50 Prozent)
1 Beitragssatz inklusive Zusatzbeitragssatz
2Ersparnis (grün)/Mehrkosten (rot) auf den Gesamtbeitrag3,
rechn.erisch für 12 Mon.ate
3beinhaltet Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil (i.d.R. je 50 Prozent)

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Die Liste ist nicht ausschließlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie basiert auf Angaben der Kassen bzw. ihrer Verbände. Änderungen gelten ggf. vorbehaltlich der Zustimmung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde.

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Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner

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