BKK Scheufelen
Mehrleistung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnfüllungen aus Kunststoff, Gold, Keramik.
Die BKK Scheufelen übernimmt zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Zahnfüllungen in vorhandenen Zähnen die anfallenden Mehrkosten für Füllungen mit Kunststoff, Keramik
oder Gold.
Dem Versicherten werden die ihm privat in Rechnung gestellten Kosten für Zahnfüllungen mit Kunststoff, Keramik oder Gold erstattet.
Erstattungsfähig sind die Kosten, welche die Abrechnung gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung übersteigen, und dem Versicherten als Mehrkosten privat in Rechnung gestellt werden.
Für zahnärztliche Behandlungs- und Materialmehrkosten werden je Zahn, höchstens alle 2 Jahre für den jeweiligen Zahn, bis zu 80
%, höchstens 25 Euro erstattet.
Die BKK Scheufelen übernimmt zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Zahnfüllungen in vorhandenen Zähnen die anfallenden Mehrkosten für Füllungen mit Kunststoff, Keramik
oder Gold.
Dem Versicherten werden die ihm privat in Rechnung gestellten Kosten für Zahnfüllungen mit Kunststoff, Keramik oder Gold erstattet.
Erstattungsfähig sind die Kosten, welche die Abrechnung gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung übersteigen, und dem Versicherten als Mehrkosten privat in Rechnung gestellt werden.
Für zahnärztliche Behandlungs- und Materialmehrkosten werden je Zahn, höchstens alle 2 Jahre für den jeweiligen Zahn, bis zu 80
%, höchstens 25 Euro erstattet.
Autor: BKK Scheufelen
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