BKK VDN
Mehrleistung
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bis 26 Jahre (ab 01.07.2023) wird im Rahmen der Kostenerstattung übernommen. Die Erstattung erfolgt nach vollständiger Immunisierung (erst wenn die erforderliche Serie von drei Impfungen durchgeführt wurde).
Es werden 100 % der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung (ab 01.07.2023) erstattet.
Es werden 100 % der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung (ab 01.07.2023) erstattet.
Autor: BKK VDN
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