Bundesärztekammer|12.07.2022
PRESSEMITTEILUNG
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Ärzteschaft warnt vor Leistungskürzungen durch die Hintertür
Reinhardt betonte, dass die mit dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen des Gesundheitswesens auf eine nachhaltige und nicht nur auf eine kurzfristige Stabilisierung und Konsolidierung der Kassenfinanzen angelegt sein sollten.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf kritisiert die Bundesärztekammer, dass der geplante zusätzliche Bundeszuschuss für die GKV von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2023 weder in der vorgesehenen Höhe noch im Hinblick auf die nur einjährige Laufzeit ausreichend sei. "Angesichts der erheblichen Herausforderungen und der erforderlichen Strukturreformen, vor denen das Gesundheitswesen nicht zuletzt aufgrund der Pandemie steht, bedarf es weiterer sowie verstetigter Bundesmittel, um die GKV-Finanzen nachhaltig zu stützen." Konkret spricht sich die Bundesärztekammer für einen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds im Jahr 2023 aus. In den Folgejahren sei zwingend ein dem tatsächlichen Bedarf angepasster und, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, regelhaft dynamisierter ausreichender Bundeszuschuss erforderlich.
Als weitere Maßnahme zur Entlastung der Kassenfinanzen regt die Bundesärztekammer die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel an. Die vorgesehene Staffelung des Erstattungsbetrags für Arzneimittel je nach festgestelltem Ausmaß des Zusatznutzens durch den Gemeinsam Bundesausschuss wird begrüßt. Bedauerlich sei jedoch, dass die beiden höchsten Zusatznutzenkategorien von den Vorgaben für den Erstattungsbetrag ausgenommen wurden, so die BÄK.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz - GKV-FinStG)
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