Die Bundesregierung|01.07.2026
PRESSEMITTEILUNG
Gesetz tritt in Kraft
Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab
Berlin (kkdp)·Das Bürgergeldsystem wird zur neuen Grundsicherung: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Das Gesetz tritt zum 1. Juli schrittweise in Kraft.
Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollen verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter die Arbeitsuchenden besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen.
Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft.
Was sich konkret ändern soll - ein Überblick
Fragen und Antworten zur neuen Grundsicherung finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Gesetz sieht Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) vor. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen. Anschließend hatte der Bundestag ihn am 5. März 2026 verabschiedet. Der Bundesrat billigte ihn abschließend am 27. März 2026.
Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollen verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter die Arbeitsuchenden besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen.
Linkhinweis der Redaktion
Die einseitig über die Beiträge der GKV finanzierte Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsgeldempfängern wird abseits von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) unwidersprochen als falsch bewertet. Dennoch entzieht sich der Staat seiner Finanzverantwortung, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Unbelastet bleiben damit die Steuerzahler (inkl. Selbstständige, Beamte und auch hohe Einkommen aus Vermietung und Kapital). Überproportional belastet werden dagegen die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies führt zu einer unnötigen aber deutlichen Verteuerung des Faktors Arbeit und macht den Wirtschaftsstandort Deutschland über hohe Lohnnebenkosten weiter unattraktiv:
Die einseitig über die Beiträge der GKV finanzierte Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsgeldempfängern wird abseits von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) unwidersprochen als falsch bewertet. Dennoch entzieht sich der Staat seiner Finanzverantwortung, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Unbelastet bleiben damit die Steuerzahler (inkl. Selbstständige, Beamte und auch hohe Einkommen aus Vermietung und Kapital). Überproportional belastet werden dagegen die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies führt zu einer unnötigen aber deutlichen Verteuerung des Faktors Arbeit und macht den Wirtschaftsstandort Deutschland über hohe Lohnnebenkosten weiter unattraktiv:
Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft.
Was sich konkret ändern soll - ein Überblick
Die Geldleistung "Bürgergeld" soll in "Grundsicherungsgeld" umbenannt werden.
Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.
Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen - und zwar so, dass keinerlei staatliche Unterstützung mehr notwendig ist. Insbesondere Alleinstehende sind dazu verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, wenn das zumutbar ist.
Wer Kinder betreut, soll bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahme herangezogen werden können. Bislang gilt das für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt werden.
Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
Der Kooperationsplan soll individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten. Wirken Arbeitsuchende mit, bleibt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch. Kommen sie den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan aber nicht nach, wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemacht.
Pflichtverletzung: Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
Meldeversäumnis: Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet werden. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Allerdings soll die Regelung früher angewandt werden.
Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der "Deckel" beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
Jobcenter sollen wirksamere Instrumente erhalten, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.
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Das Gesetz sieht Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) vor. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen. Anschließend hatte der Bundestag ihn am 5. März 2026 verabschiedet. Der Bundesrat billigte ihn abschließend am 27. März 2026.
Pressekontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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