Spitzenverband Bund der Krankenkassen|27.04.2026
PRESSEMITTEILUNG
Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit bei Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden
Berlin (kkdp)·Der Staat als Träger der Fürsorge hat die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Aufgabe entsprechend übernommen. Aber statt für diese Leistung voll zu bezahlen, lässt der für die Finanzierung zuständige Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Das sind derzeit rund 10 bis 12 Mrd. Euro Jahr für Jahr. Dazu erklärt Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin: "Durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende entlastet sich der Staat und lässt die GKV auf den Kosten sitzen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Beitragszahlenden so im Regen stehen lässt."
Gutachten im Auftragt des GKV-Spitzenverbandes
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat der ehemalige Präsident des Bundesozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, sich die Sachlage genau angesehen und kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die derzeitige Regelung verfassungswidrig ist. Der FAZ, die zuerst über das Gutachten berichtete, sagte Schlegel: "Ich hoffe, dass das Landessozialgericht zu einer sogenannten Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt." Denn dann müsste Karlsruhe in dieser Sache entscheiden. Schlegel weiter: "Ich kenne keine wissenschaftliche Stellungnahme, wonach der derzeitige Zustand rechtmäßig sei. Im Gegenteil, alle, die sich hierzu äußern, sind der Meinung, dass sich der Bund einen schlanken Fuß macht."
Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, hob in der FAZ hervor: "Das Gutachten zeigt, dass die Argumente klar auf unserer Seite sind. Die Bundesregierung könnte da kurzfristig den Hebel umlegen, aber sie tut es seit Jahren nicht und saniert damit teilweise den Bundeshaushalt auf Kosten der Betragszahlenden. Ausbaden müssen das die 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch weniger Netto vom Brutto und deren Arbeitgeber durch stetig steigende Arbeitskosten für die Unternehmen. Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben. Wir wollen keine Geschenke, sondern unser gutes Recht."
Dokumente und Links
Gutachten im Auftragt des GKV-Spitzenverbandes
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat der ehemalige Präsident des Bundesozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, sich die Sachlage genau angesehen und kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die derzeitige Regelung verfassungswidrig ist. Der FAZ, die zuerst über das Gutachten berichtete, sagte Schlegel: "Ich hoffe, dass das Landessozialgericht zu einer sogenannten Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt." Denn dann müsste Karlsruhe in dieser Sache entscheiden. Schlegel weiter: "Ich kenne keine wissenschaftliche Stellungnahme, wonach der derzeitige Zustand rechtmäßig sei. Im Gegenteil, alle, die sich hierzu äußern, sind der Meinung, dass sich der Bund einen schlanken Fuß macht."
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Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, hob in der FAZ hervor: "Das Gutachten zeigt, dass die Argumente klar auf unserer Seite sind. Die Bundesregierung könnte da kurzfristig den Hebel umlegen, aber sie tut es seit Jahren nicht und saniert damit teilweise den Bundeshaushalt auf Kosten der Betragszahlenden. Ausbaden müssen das die 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch weniger Netto vom Brutto und deren Arbeitgeber durch stetig steigende Arbeitskosten für die Unternehmen. Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben. Wir wollen keine Geschenke, sondern unser gutes Recht."
Dokumente und Links
Rechtsgutachten zu prozessualen Möglichkeiten gegen die verfassungswidrige oder sonst rechtswidrige Heranziehung von Beitragsmitteln zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben,
Prof. Dr. Rainer Schlegel, 22. April 2026 (PDF, 1005 KB)
Prof. Dr. Rainer Schlegel, 22. April 2026 (PDF, 1005 KB)
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de