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Mehrleistung
Haushaltshilfe Mehrleistung
Gewährung von Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, über das 12. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 26 Wochen wegen derselben Krankheit gewährt. Eine Verordnung kann längstens für die Dauer von 4 Wochen ausgestellt werden
Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 26 Wochen wegen derselben Krankheit gewährt. Eine Verordnung kann längstens für die Dauer von 4 Wochen ausgestellt werden
Autor: VIACTIV Krankenkasse
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