Vorstandsvergütungen 2023

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des Medizinischen Dienstes und der Ärztevereinigungen

01.03.2024·Rund 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01.03. die Vergütungen ihrer Vorstände für das Jahr 2023 veröffentlicht. Enthalten sind die Zahlen der Ersatzkassen, der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Betriebs- (BKK) und der Innungskrankenkassen (IKK), der Kassenverbände, der Medizinischen Dienste (MD) sowie der Vereinigungen der Kassenärzte (KBV, KV) und Kassenzahnärzte (KZBV, KZV). Die höchste Vergütung in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems ist im Jahr 2023 erneut bei einer Krankenkasse zu finden.

Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden. Seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Diese prüft insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Vergütung im Kontext der geltenden Regelungen (vgl. "Links zum Thema"). Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und für den Fall des Ausscheidens aus dem Amt.

Aktuelles Ranking nach Krankenkassen

Alleine im Rahmen ihrer fixen und variablen Vergütungen lagen die TOP 10 der Kassenchefs im Jahr 2023 deutlich über 260.000 Euro, drei von ihnen über 300.000 Euro. Hinzu kommen jeweils Zusatzleistungen zur Altersversorgung (Betriebsrente/privat) und PKW von zusammen bis zu rund 80.000 Euro.

Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2023 und die Vorjahre finden Sie inklusive der jeweiligen Steigerungsraten im Themenbereich "Krankenkassen" (vgl. Box und "Links zum Thema"). Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit ggf. auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung - z. B. durch einen Wechsel im Vorstand - Teilzeiträume beinhaltet. Ab dem Vergütungsjahr 2021 weisen die Übersichten zudem die Zusatzleistungen und die Gesamtaufwendungen der Kassen aus. Einen Großteil der zusätzlich zur fixen und ggf. variablen Vergütung aufgewendeten Mittel machen dabei die Leistungen zur Zusatzversorgung der Vorstände (Betriebsrente bzw. Zuschüsse zur privaten Vorsorge) aus.

Nach den aktuell vorliegenden 82 Kassenmeldungen haben sich die Vergütungen für den Vorstandsvorsitz bzw. Alleinvorstand in 14 Fällen negativ entwickelt (Vorjahr: in 17 Fällen). In 5 Fällen betrug der Zuwachs hingegen über zehn Prozent (Vorjahr: 8 Fälle). Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge - nur in 45 von 81 Fällen (Vorjahr: 48 Fälle) wurde ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.

Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2023
ab 260.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)

TK: 383.122,44 Euro (+2,50 Prozent)
BARMER: 343.224,00 Euro (+2,50 Prozent)
DAK: 323.424,00 Euro (+0,35 Prozent)
SBK: 289.320,00 Euro (-1,11 Prozent)
IKK classic: 288.120,00 Euro (+5,54 Prozent)
AOK Bayern: 284.531,85 Euro (+0,00 Prozent)
AOK B-W: 279.700,00 Euro (+2,64 Prozent)
AOK Niedersachsen: 277.163,75 Euro (+2,89 Prozent)
AOK NordWest: 270.000,00 Euro (-12,34 Prozent)
KKH: 267.660,00 Euro (+2,32 Prozent)
AOK PLUS: 266.600,00 Euro (+2,69 Prozent)

Höchste Steigerungsraten

R+V BKK: 164.962,00 Euro (+30,48 Prozent)*
BKK DürkoppAdler: 155.250,00 Euro (+17,73 Prozent)
BKK VDN: 140.000,00 Euro (+16,67 Prozent)
BKK Würth: 136.000,00 Euro (+13,33 Prozent)
energie-BKK: 191.380,00 Euro (+11,19 Prozent)
BKK Herkules: 155.629,08 Euro (+8,82 Prozent)
BKK Faber-Castell: 175.000,00 Euro (+7,69 Prozent)

*) Sonderfall nach -30,62 Prozent im Vorjahr (Entgeltersatzleistung)

Nicht gelistete Krankenkassen

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge gilt nicht für alle Krankenkassen. Betriebskrankenkassen, deren Personalkosten ausschließlich vom Trägerunternehmen und damit nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, müssen die Vorstandsvergütungen nicht veröffentlichen. 2023 traf dies auf folgende Kassen zu: BKK Krones, BKK B. Braun Aesculap, BKK Deutsche Bank AG, BKK EVM, BKK Groz-Beckert, BKK Karl Mayer, BKK Miele, BKK MTU Friedrichshafen GmbH, BMW BKK, Mercedes-Benz BKK, Merck BKK, BKK Salzgitter, Südzucker BKK.

Trotz Meldepflicht lagen am 01.03.2024 für zwei Krankenkassen noch keine Veröffentlichungen vor. Nachgemeldet haben die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) und die BKK exklusiv.
Fehlende Transparenz: Mehrfacheinkünfte und variable Vergütungen
Mehrfacheinkünfte/Ämterhäufung:

Werden Krankenkassen in Personalunion durch einen gemeinsamen Vorstand vertreten, so wird dessen Vergütung nicht kumuliert, sondern nur für jede Kasse einzeln veröffentlicht. Personalunionen gab es 2023 z. B. zwischen der BKK Salzgitter (keine Pflicht zur Veröffentlichung) und den kleineren BKKn public und TUI. Die hierbei für die kleineren Kassen relativ geringen Bezüge verstehen sich für den Vorstand also in Summe mit der Vergütung der jeweils größeren Kasse.

Variable Vergütungsbestandteile:

Einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung können variable Vergütungsbestandteile wie Prämien und Sonderzahlungen ausmachen. Welche Ziele zur Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile erreicht werden müssen, bleibt bei der Veröffentlichungspflicht jeweils unberücksichtigt. Nach den aktuellen Veröffentlichungen erhielten die Vorstandsvorsitzenden bzw. Alleinvorstände folgender Kassen in den Jahren 2022/2023 die höchsten variablen Vergütungsbestandteile (absolut, ab 50 TEUR):

Audi BKK: 73.000,00 Euro (2023)
BKK Euregio: 62.941,09 Euro (2022)
Siemens BKK: 61.320,00 Euro (2023)
AOK Plus: 60.600,00 Euro (2023)
AOK Niedersachsen: 55.432,75 Euro (2023)
BKK ZF & Partner: 55.416,66 Euro (2022)
Pronova BKK: 54.500,00 Euro (2022)
mkk, vormals BKK VBU: 54.000,00 Euro (2023)
AOK Bayern: 53.769,85 Euro (2023)
AOK B-W: 52.500,00 Euro (2022)

Die vollständige Liste finden Sie unter "Links zum Thema"
Die gesetzliche Meldepflicht bezieht sich nicht nur auf die Krankenkassen, sondern auch auf andere - mittelbar durch Beitragsgelder finanzierte - Körperschaften und Institutionen des Gesundheitswesens, z. B. die Kassenverbände, die Medizinischen Dienste (MD/MD Bund) sowie die Abrechnungsstellen der Ärzte und Zahnärzte.

Verbände der Krankenkassen
Bezüge der Vorstandschefs/GF 2023 inkl. Steigerungsrate

GKV-Spitzenverband: 262.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
AOK BV: 336.149,77 Euro (+40,06 Prozent)**
vdek (Ersatzkassen): 250.000,00 Euro (+4,17 Prozent)
BKK Dachverband: keine Veröffentlichung***
BKK LV Bayern: 202.000,00 Euro (-14,41 Prozent)
BKK LV Mitte: 176.690,00 Euro (+7,61 Prozent)
BKK LV Nordwest: 192.264,36 Euro (+2,50 Prozent)
BKK LV Süd: 222.500,00 Euro (+5,95 Prozent)
IKK e.V.: keine Veröffentlichung***

**) inkl. 46.200,00 Euro variable Vergütung, letztmalig in 2023 für 2022
***) vgl. Linkhinweis "Transparenz mit Lücken"

Medizinische Dienste (MD/MD Bund)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2023 inkl. Steigerungsrate

Medizinischer Dienst Bund (MD Bund): 192.000,00 Euro (+0,58 Prozent)
Baden-Württemberg: 190.773,45 Euro (-1,23 Prozent)
Bayern: 180.000,00 Euro (-29,95 Prozent)
Berlin-Brandenburg: 196.362,00 Euro (+9,09 Prozent)
Bremen: 144.616,00 Euro (+9,57 Prozent)
Hessen: 160.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 161.845,45 Euro (+0,00 Prozent)
Niedersachsen: 130.511,84 Euro (-18,69 Prozent)
Nord: 160.738,16 Euro (+7,65 Prozent)
Nordrhein: 195.999,96 Euro (+5,95 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 192.602,00 Euro (+3,77 Prozent)
Saarland: 156.380,52 Euro (-0,98 Prozent)
Sachsen: 174.550,00 Euro (-0,65 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 176.708,25 Euro (+0,58 Prozent)
Thüringen: 138.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Westfalen-Lippe: 169.605,00 Euro (+2,49 Prozent)

Ärztevertreter insgesamt weiter TOP-Verdiener

Innerhalb des Gesundheitswesens sind auch für 2023 erneut die Ärztevertreter diejenigen Selbstverwalter mit dem höchsten Vergütungsniveau. Die höchste Einzelvergütung (ohne Aufwandsentschädigungen) entfällt 2023 jedoch erneut auf den Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas. Seine Grundvergütung beträgt 383.122,44 Euro (2022: 373.778,04 Euro).

Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2023 inkl. Steigerungsrate

Bundesvereinigung (KBV): 370.063,12 Euro (-4,65 Prozent)
Baden-Württemberg: 290.000,04 Euro (+4,50 Prozent)
Bayern: 374.110,19 Euro (+15,11 Prozent)
Berlin: 303.001,42 Euro (+5,96 Prozent)
Brandenburg: 298.450,00 Euro (-2,54 Prozent)
Bremen: 279.675,00 Euro (+10,61 Prozent)
Hamburg: 287.382,00 Euro (+2,00 Prozent)
Hessen: 290.000,00 Euro (-3,66 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 284.400,00 Euro (+23,63 Prozent)
Niedersachsen: 310.000,00 Euro (+8,34 Prozent)
Nordrhein: 288.000,00 Euro (+8,52 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 264.150,00 Euro (+7,32 Prozent)
Saarland: 290.000,00 Euro (+8,61 Prozent)
Sachsen: 297.000,00 Euro (+2,70 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 302.000,00 Euro (+6,67 Prozent)
Schleswig-Holstein: 280.082,16 Euro (+1,93 Prozent)
Thüringen: 284.000,00 Euro (+18,33 Prozent)
Westfalen-Lippe: 280.000,00 Euro (+7,69 Prozent)

Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2023 inkl. Steigerungsrate

Bundesvereinigung (KZBV): 325.915,49 Euro (-0,23 Prozent)
Baden-Württemberg: 285.000,00 Euro (-0,30 Prozent)
Bayern: 315.000,00 Euro (+3,44 Prozent)
Berlin: 253.683,59 Euro (+3,97 Prozent)
Brandenburg: 220.000,00 Euro (+5,29 Prozent)
Bremen: 240.800,00 Euro (+4,24 Prozent)
Hamburg: 187.336,00 Euro (+3,74 Prozent)
Hessen: 256.650,12 Euro (+5,13 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 219.732,14 Euro (-6,49 Prozent)
Niedersachsen: 276.480,00 Euro (+20,00 Prozent)
Nordrhein: 340.630,00 Euro (+22,71 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 260.671,20 Euro (-3,25 Prozent)
Saarland: 213.002,71 Euro (+50,35 Prozent)
Sachsen: 275.000,00 Euro (+25,00 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 260.817,16 Euro (+7,57 Prozent)
Schleswig-Holstein: 236.500,00 Euro (+18,19 Prozent)
Thüringen: 243.935,97 Euro (+3,00 Prozent)
Westfalen-Lippe: 275.000,00 Euro (+11,25 Prozent)Aktualisiert am 21.03.2024


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