Pflegeversicherung: Expertenbeirat empfiehlt fünf statt drei Pflegegrade
29.06.2013·Im Zuge der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit sollen künftig fünf statt bisher drei Pflegegrade über die Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheiden. Dies empfiehlt der Expertenbeirat der Bunderegierung.
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