BAHN-BKK


Mehrleistung

Hebammenrufbereitschaft

Die BAHN-BKK unterstützt werdende Eltern mit einem Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft.

Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft von bis zu 250 Euro. Dieser Betrag deckt alle erforderlichen Rufbereitschaftseinsätze ab.

Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass die Hebamme bzw. das Hebammenteam einer zugelassenen Hebamme in der Regel von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen für die Schwangere telefonisch erreichbar ist und ihr in dieser Phase jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung steht. Ist die Rufbereitschaft
der Hebamme beispielsweise durch eine andere Geburt eingeschränkt, organisiert die Hebamme eine Vertretung. Zur Erstattung der Kosten benötigt die BAHN-BKK die Originalrechnung der Hebamme.

Autor: BAHN-BKK


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

BAHN-BKK


Haben Sie Fragen?

Kontakt zur BAHN-BKK:
Tel. 0800 - 22 46 255*
oder per E-Mail

*täglich von 8 bis 20 Uhr kostenfrei

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik