Die im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten "Pflichtleistungen" stellen die gemeinsame Versorgungsbasis aller gesetzlichen Krankenkassen dar. Auch Eigenanteile und Zuzahlungen, Härtefallregelungen, sowie Umstände, die zum Ruhen des Leistungsanspruchs führen können, sind hier geregelt.
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