Privat krankenversichern können sich insbesondere
Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Beamte
Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750,00 €/Jahr) liegt. Einmalzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld etc.) werden dabei berücksichtigt, wenn ein Anspruch auf sie besteht.
Personen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit sind