Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen

Private Pflegezusatzversicherung

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung ist die soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung nicht als "Vollversicherung" konzipiert. Im Leistungsfall, also bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit, fallen damit in den meisten Fällen finanzielle Eigenleistungen an, um die notwendige bzw. gewünschte Versorgung zu gewährleisten. Bei Plätzen in Pflegeheimen erreichen die Eigenanteile schnell den vierstelligen Bereich, in vielen Fällen sogar rund 2.000 Euro pro Monat.

Der finanzielle Eigenanteil muss in der Regel durch das eigene Vermögen bzw. durch das der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen aufgebracht werden. In vielen Fällen ist die Beantragung der staatlichen "Hilfe zur Pflege" notwendig, die eine umfassende Selbstauskunft aller Beteiligten voraussetzt.

Eine private Pflegezusatzversicherung dient dazu, die Versorgungslücke der sozialen Pflegeversicherung zu schließen. Sie kann damit erheblich zum Vermögensschutz beitragen. Über unseren Partnerlink erhalten Sie weitere Informationen hierzu. Zusätzlich können Sie sich kostenfrei einen Tarifvergleich und/oder ein unverbindliches Angebot anfordern.


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