BARMER
Wahltarif
Krankengeld Wahltarif ab dem 22. bis zum 42. Tag
Bei Krankheit finanziell abgesichert.
- Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung eines aufgrund einer Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V zu gewährenden Krankengeldes
- Prämie: 1% der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung eines aufgrund einer Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V zu gewährenden Krankengeldes
- Prämie: 1% der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BARMER aus.
Autor: BARMER
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