BARMER
Wahltarif
Krankengeld Wahltarif ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall.
- Anspruch auf Krankengeld ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Prämie: 0,4% der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Zur Wahl des Tarifs berechtigt sind Mitglieder, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V nicht abgegeben haben. Geben Mitglieder, die zuvor den Tarif gewählt haben, die Wahlerklärung nachträglich ab, ruht der Tarif so lange, wie aufgrund der Wahlerklärung Krankengeld gezahlt wird
- Anspruch auf Krankengeld ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Prämie: 0,4% der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Zur Wahl des Tarifs berechtigt sind Mitglieder, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V nicht abgegeben haben. Geben Mitglieder, die zuvor den Tarif gewählt haben, die Wahlerklärung nachträglich ab, ruht der Tarif so lange, wie aufgrund der Wahlerklärung Krankengeld gezahlt wird
Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BARMER aus.
Autor: BARMER
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