BKK Freudenberg - Die Fitnesskasse
Mehrleistung
Künstliche Befruchtung
Bei einer künstlichen Befruchtung beträgt der gesetzlich festgelegte Kostenanteil der Krankenkasse 50% der entstehenden Kosten. Grundsätzlich ist der Restbetrag vom Paar selbst aufzubringen. Dies stellt oftmals eine große finanzielle Belastung dar.
Sind Sie und Ihr Ehegatte bei der BKK Freudenberg versichert, dann erhalten Sie als Leistungsplus einen Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Eigenbeteiligung von bis zu 2.000 EUR.
Ist der maximale Zuschuss von 2.000 EUR ausgeschöpft, entsteht ein erneuter Anspruch nach Ablauf von 24 Monaten nach dem 1. Versuch. Voraussetzung ist, dass auch die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die künstliche Befruchtung nach § 27a SGB V erfüllt sind.
Sind Sie und Ihr Ehegatte bei der BKK Freudenberg versichert, dann erhalten Sie als Leistungsplus einen Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Eigenbeteiligung von bis zu 2.000 EUR.
Ist der maximale Zuschuss von 2.000 EUR ausgeschöpft, entsteht ein erneuter Anspruch nach Ablauf von 24 Monaten nach dem 1. Versuch. Voraussetzung ist, dass auch die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die künstliche Befruchtung nach § 27a SGB V erfüllt sind.
Autor: BKK Freudenberg - Die Fitnesskasse
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