BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER


Mehrleistung

BKK Kinderwunschkonsil

Bei der künstlichen Befruchtung übernehmen wir mehr als die gesetzlichen Leistungen im Rahmen des Kinderwunschvertrages in teilnehmenden Zentren.

Das Angebot umfasst:
- Erhöhung der Altersgrenze: Frau 42 Jahre / Mann 50 Jahre
- Zuschuss zum 4. Versuch: 800€ IVF / 1.000€ ICSI
- 2. Zuschuss zur Blastozystenkultur i. H. v. 250 €
- 2. Zuschuss zum Kryozyklus i. H. v. max. 350€
- Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern med. möglich wird ein Singleembryo empfohlen.

Autor: BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER


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