BKK LINDE
Mehrleistung
Geburtsvorbereitungskurse für Partner
Die BKK Linde gewährt Partnern einen
Zuschuss für die Teilnahme an einem Partner-/Väter- Geburtsvorbereitungskurs, sofern der
Kurs von einer Hebamme durchgeführt wird, die gemäß § 134a Abs. 2 SGB V oder nach § 13 Abs. 4 SGB V als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt ist.
Der Zuschuss beträgt 80 % der entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 100 €. Für die Erstattung des Zuschusses sind der Kasse die Originalrechnung und eine Teilnahmebestätigung der Hebamme einzureichen.
Zuschuss für die Teilnahme an einem Partner-/Väter- Geburtsvorbereitungskurs, sofern der
Kurs von einer Hebamme durchgeführt wird, die gemäß § 134a Abs. 2 SGB V oder nach § 13 Abs. 4 SGB V als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt ist.
Der Zuschuss beträgt 80 % der entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 100 €. Für die Erstattung des Zuschusses sind der Kasse die Originalrechnung und eine Teilnahmebestätigung der Hebamme einzureichen.
Autor: BKK LINDE
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