mkk - meine krankenkasse


Mehrleistung

Haushaltshilfe - Unterstützung während und nach der Krankheit

Jedem Menschen kann die folgende Situation passieren: Er muss länger ins Krankenhaus oder zur Kur und niemand kann sich in dieser Zeit regelmäßig um seine Kinder oder den Haushalt kümmern. Selbst nach dem Aufenthalt im Krankenhaus, einer schweren Erkrankung oder Komplikationen in der Schwangerschaft kommt es vor, der Haushalt nicht allein geführt werden kann. In diesen Situationen kann eine Haushaltshilfe helfen.

Ihre Vorteile
- Als besonderes Plus erhalten sie bei uns eine Haushaltshilfe auch dann, wenn sie wegen einer Krankheit den Haushalt nicht fortführen können und kein Kind in ihrem Haushalt lebt.
- sie können diese dann für 14 Einsatztage innerhalb von 3 Wochen bei einer akuten Erkrankung und maximal zwei Stunden täglich in Anspruch nehmen.
- Nach einer Pause von vier Wochen können sie die Hilfe erneut in Anspruch nehmen; maximal 28 Tage im Jahr. Alle weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk - meine krankenkasse:
- Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie eine Haushalthilfe benötigen.
- Im Haushalt lebt keine weitere Person, die Ihn fortführen kann.
- Im Haushalt lebt ein Kind, das zu Beginn der Haushalthilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Kriterien für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Als Krankenkasse sehen wir uns jeden Fall individuell an und übernehmen den Großteil der Kosten. Sie müssen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen leisten:
- pro Kalendertag zahlen Sie 10% der Kosten, mind. 5 Euro und maximal 10 Euro, selbst.
- Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind oder die Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft notwendig ist, entstehen Ihnen keine Kosten!

Autor: mkk - meine krankenkasse


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