BKK VerbundPlus
Serviceangebot
Elektronische Patientenakte (ePa)
Die elektronische Patientenakte ist Ihr persönlicher digitaler Datenspeicher für Gesundheitsdaten. In der ePA können Sie medizinische Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Laborwerte und mehr unter strengsten Datenschutzbestimmungen verwalten und mit Ärzten teilen. Die ePA steht Ihnen kostenfrei als App auf Ihrem Smartphone zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Die initiale Anlage der elektronischen Patientenakte für Versicherte der BKK VerbundPlus, die dem nicht aktiv widersprochen haben (Opt-Out-Verfahren), ist bereits abgeschlossen.
ePA für alle: Bundesweiter Start am 29. April 2025
Nach erfolgreichen Tests in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens beginnt am 29. April 2025 die bundesweite "Hochlaufphase" der ePA. Ärzte und andere Behandler können die elektronische Patientenakte bis zum 30. September 2025 freiwillig nutzen.
Ab dem 1. Oktober 2025 sind sie gesetzlich verpflichtet, bestimmte medizinische Daten in die ePA einzutragen - sofern diese im Rahmen der aktuellen Behandlung erhoben und digital verfügbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arzt oder Behandler Zugriff auf Ihre ePA hat. Dies ist der Fall, solange Sie dem Zugriff bzw. der Ablage bestimmter Daten nicht aktiv widersprochen haben.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bkk-verbundplus.de/services/elektronische-patientenakte-epa/.
Wichtig zu wissen: Die initiale Anlage der elektronischen Patientenakte für Versicherte der BKK VerbundPlus, die dem nicht aktiv widersprochen haben (Opt-Out-Verfahren), ist bereits abgeschlossen.
ePA für alle: Bundesweiter Start am 29. April 2025
Nach erfolgreichen Tests in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens beginnt am 29. April 2025 die bundesweite "Hochlaufphase" der ePA. Ärzte und andere Behandler können die elektronische Patientenakte bis zum 30. September 2025 freiwillig nutzen.
Ab dem 1. Oktober 2025 sind sie gesetzlich verpflichtet, bestimmte medizinische Daten in die ePA einzutragen - sofern diese im Rahmen der aktuellen Behandlung erhoben und digital verfügbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arzt oder Behandler Zugriff auf Ihre ePA hat. Dies ist der Fall, solange Sie dem Zugriff bzw. der Ablage bestimmter Daten nicht aktiv widersprochen haben.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bkk-verbundplus.de/services/elektronische-patientenakte-epa/.
Autor: BKK VerbundPlus
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