BKK VerbundPlus
Mehrleistung
Erweiterte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Die BKK VerbundPlus unterstützt verheiratete Paare bei den ersten drei Versuchen der künstlichen Befruchtung zusätzlich mit je 200 EUR je BKK VerbundPlus-versicherter Ehegatte (also bis zu 400 EUR pro Versuch).
Die Antragsteller müssen aber nicht bei der selben Krankenkasse versichert sein.
Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung daher die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs. Paare, deren Kinderwunsch sich nicht auf natürlichem Weg erfüllen lässt, haben Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie
a) verheiratet und
b) beide bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in Höhe von 50 % für maximal drei Behandlungen.
Die Antragsteller müssen aber nicht bei der selben Krankenkasse versichert sein.
Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung daher die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs. Paare, deren Kinderwunsch sich nicht auf natürlichem Weg erfüllen lässt, haben Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie
a) verheiratet und
b) beide bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in Höhe von 50 % für maximal drei Behandlungen.
Autor: BKK VerbundPlus
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