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Osteopathie

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Osteopathie unterstützt die natürlichen Selbstheilungskräfte. Besonders für Babys und Kinder ist sie zu einer fast unverzichtbaren Behandlungsmethode geworden. Daher übernehmen wir für groß und klein bis 240 € jährlich!

Was ist für die Kostenerstattung zu beachten?

Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde. Der Behandler muss Mitglied im Berufsverband der Osteopathen sein oder eine entsprechende Ausbildung haben. Zur Erstattung reichen Sie uns eine schriftliche, formlose ärztliche Empfehlung der osteopathischen Behandlung und die Originalrechnung ein.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Wir übernehmen für Sie einen großen Teil der Kosten für 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis 40 € pro Sitzung. Das bedeutet, wir bezuschussen die osteopathische Behandlung pro Versicherten im Jahr bis 240 €!

Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Website: www.bkk-zf-partner.de/alternativemedizin

Autor: BKK ZF & Partner


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