BKK exklusiv
Mehrleistung
Frühkindliche Augenuntersuchung (Amblyopie-Untersuchung )
Die BKK exklusiv erstattet für versicherte Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres die Kosten für maximal zwei (früh-) kindliche Augenuntersuchungen, die sog. Amblyopie-Untersuchung - in Höhe von jeweils 25,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Die Untersuchung muss durch einen Facharzt für Kinderheilkunde oder durch einen Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt werden. Die entstandenen Kosten sind durch Vorlage von spezifizierten (privat-) ärztlichen Originalrechnungen nachzuweisen.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Erkrankung bezogen auf die jeweilige Untersuchung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren (familiäre Disposition, erhebliche Weitsichtigkeit oder Schielen bei einem oder beiden Elternteilen) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen und eine vertragsärztliche Leistung der (GKV-Regelleistung) nicht zur Verfügung steht.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Erkrankung bezogen auf die jeweilige Untersuchung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren (familiäre Disposition, erhebliche Weitsichtigkeit oder Schielen bei einem oder beiden Elternteilen) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen und eine vertragsärztliche Leistung der (GKV-Regelleistung) nicht zur Verfügung steht.
Autor: BKK exklusiv
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik