BKK exklusiv


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Altersgrenze deutlich höher als gesetzlicher Rahmen.

Hilfe im Haushalt bei akuter Erkrankung

Solange man gesund ist, denkt man nicht über eine Leistung wie die Haushaltshilfe nach. Schnell kann aber die Situation eintreten, dass die Person, die den Haushalt einer Familie führt, von heute auf morgen wegen Krankheit ausfällt. Dann gilt es, schnell und unbürokratisch die Hilfe im Haushalt zu organisieren. Kann eine andere Person im Haushalt diesen nicht weiterführen, unterstützt Sie die BKK exklusiv.

Wenn Ihnen wegen Krankenhausbehandlung, wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur oder wegen Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, übernimmt die BKK exklusiv für Sie die Kosten einer Haushaltshilfe.

Grundsätzlich sieht das Sozialgesetzbuch (SGB V) vor, dass ein Kind im Haushalt leben muss, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

BKK exklusiv erhöht Altersgrenze

Die BKK exklusiv gewährt Ihnen auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wir tragen damit der Situation Rechnung, dass Kinder unter 16 Jahren eben nicht oder nicht vollständig einen Haushalt führen können.

Haushaltshilfe auch bei ambulanter Behandlung

Darüber hinaus erhalten Versicherte der BKK exklusiv auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist. In diesen Fällen wird die Leistung für bis zu vier Wochen übernommen, damit Sie in dieser schweren Zeit ausreichend Zeit zu Regenerierung bekommen. Dieser Anspruch verlängert sich auf 26 Wochen, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Nach dem Sozialgesetzbuch muss das Kind unter 12 Jahren alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen sein.

Auch die Altersgrenze für diese Art der Haushaltshilfe hat die BKK exklusiv auf die Vollendung des 16. Lebensjahres erhöht. Außerdem nehmen wir keine Begrenzung der Bezugsdauer auf 26 Wochen vor, denn wir wollen Ihnen und Ihrer Familie helfen, solange es notwendig ist und nicht weil eine gesetzliche Höchstdauer festgelegt ist.
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Autor: BKK exklusiv


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