BKK exklusiv


Mehrleistung

Krankenhaus in Privatklinik

In einigen Fällen ist es entweder notwendig oder der Wunsch der Betroffenen die stationäre Behandlung in einer Privatklinik vorzunehmen. In der Vergangenheit waren diese Kosten in voller Höhe allein zu tragen.

Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für Leistungen in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze abzgl. der Zuzahlung entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit.

Autor: BKK exklusiv


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik