BKK exklusiv


Bonusprogramm

Präventionsbonus

Wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit tun und sich gesundheitsbewusst verhalten, erhalten Sie von der BKK exklusiv dafür einen Bonus. Um den Bonus zu erlangen, sind von den fünf unten genannten Maßnahmen mindestens drei Maßnahmen im Kalenderjahr zu erfüllen.

1. Teilnahme an mindestens einer qualitätsgeprüften Primärpräventionsmaßnahme im Sinne der jeweils geltenden Präventionsrichtlinien nach § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V.
2. Teilnahme an regelmäßigen Bewegungsangeboten in Sportvereinen.
3. Teilnahme an sonstigen qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten in qualitätsgesicherten Sport-, Tanz- oder Fitnessstudios.
4. Ihr Body-Maß-Index liegt altersentsprechend im Normbereich (bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss das Gewicht altersentsprechend im Normbereich gem. den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Adipositas liegen).
5. Sie sind (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher.

Die Voraussetzungen der ersten drei genannten Maßnahmen sind durch Erklärung des Leistungsanbieters, die Erfüllung des Body-Maß-Index und die Bestätigung als Nichtraucher jeweils mit ärztlicher Bestätigung im Bonusheft nachzuweisen.

Höhe des Präventionsbonus
Bei Erfüllung der Mindestanzahl von drei Maßnahmen erhalten Sie je Maßnahme 10,00 Euro. Der Präventionsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann unabhängig vom Vorsorgebonus erreicht werden.

Bis 31.03. des Folgejahres Bonus beantragen
Der Präventionsbonus ist spätestens bis zum 31.03. des folgenden Jahres für das Kalenderjahr zu beantragen. Wenn Sie Ihre Präventionspunkte erreicht haben, kann der Bonus auch unterjährig eingereicht werden.

Autor: BKK exklusiv


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