BKK exklusiv


Mehrleistung

Storchenkonto für Schwangere

Fit und gesund durch die Schwangerschaft

Sie wollen ein sicheres Gefühl? Dann übernehmen wir die Kosten. Früherkennung beginnt bei der BKK exklusiv nämlich nicht erst im Säuglingsalter, sondern bereits während der Schwangerschaft.

600,00 Euro Guthaben für Privatleistungen

Mit unserem "Storchenkonto" erhalten Sie als schwangere Versicherte ein Guthaben in Höhe von 600,00 Euro je Schwangerschaft für ergänzende schwangerschaftsbezogene Leistungen, die zu den Privatleistungen zählen. Wählen Sie aus unterschiedlichen Bereichen, die für Sie individuell passenden Leistungen aus. Sie entscheiden selbst, in welche Extras Sie investieren wollen. Das Guthaben aus dem "Storchenkonto" können Sie für folgende Leistungen nutzen:

- Hebammenrufbereitschaft (ab der 38. Schwangerschaftswoche bis zwei Wochen nach der Entbindung)
- Geburtsvorbereitungskurse für eine Begleitperson
- zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen
- Nicht-invasive Pränataltests (NIPT)
- B-Streptokokken-Test
- Antikörper auf Ringelröteln
- Antikörper Windpocken
- Toxoplasmose-Test
- Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest)
- Nichtverschreibungs-, aber apothekenpflichtige
Arzneimittel
- Individuelle Beratungsleistungen im Rahmen der
Mutterschaft durch Hebammen oder Entbindungspfleger

So einfach funktioniert das "Storchenkonto"

Die Privatrechnung über die in Anspruch genommene Leistung begleichen Sie zunächst selbst.
Anschließend reichen Sie die Rechnung im Original bei uns ein. Sie können uns die Rechnungen gerne sofort nach der Inanspruchnahme der Leistung einreichen. Es ist nicht notwendig, die Belege zu sammeln.
Wir überweisen Ihnen den Rechnungsbetrag bis zur Gesamtsumme von 600,00 Euro auf Ihr Konto.
Qualität ist wichtig:

Wir möchten sicherstellen, dass eine qualifizierte Behandlung erfolgt, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme nur möglich, wenn die Leistung durch einen zugelassenen bzw. berechtigten Leistungserbringer erfolgt. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Leistungserbringer die erforderlichen Bedingungen erfüllt, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Autor: BKK exklusiv


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