BKK firmus


Mehrleistung

Kuren - Vorsorge und Rehabilitation

Ein breites Kur-Angebot bietet Ihnen die BKK firmus.

Als Vorsorgemaßnahme oder für Ihre Rehabilitation: Mit ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationskuren bieten wir Ihnen ein breites Angebot.

Voraussetzungen zur Beantragung einer Kur sind:

- Die Kur muss von Ihrem Arzt verordnet sein.
- Die ambulante Krankenbehandlung reicht nicht aus, eine Krankheit zu heilen oder ihre Folgen zu mildern.
- Seit der letzten Kur sind vier Jahre vergangen.
- Kein anderer Leistungsträger (z.B. Rentenversicherungsträger) ist vorrangig leistungspflichtig.

Ambulante Vorsorgebehandlungen können an einem Kurort durchgeführt werden. Sie umfassen die kurärztliche Behandlung und verordnete Anwendungen sowie einen Zuschuss zu Kosten für Fahrt, Unterbringung, Kurtaxe etc. in Höhe von 224 €, wenn die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. 336 € erhalten Sie sogar ab einer Maßnahme von 21 Kalendertagen. Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrer BKK firmus

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsbehandlungen finden in einer Kurklinik oder in einem Sanatorium statt. Die BKK firmus hat hier mit vielen Kliniken besondere Verträge ausgehandelt, die auch vorrangig je nach Diagnose, ausgewählt werden. Wir übernehmen die gesamten Kosten des Klinikaufenthaltes. Sie leisten lediglich einen Zuschuss (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag.

Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren: Erholungsbedürftigen Müttern und ihren Kindern bieten wir spezielle Kurformen in Häusern des Gesundheitsservice. Die Zuzahlung liegt bei 10,00 € pro Kalendertag.

Autor: BKK firmus


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