BKK24


Mehrleistung

Kostenübernahme für Präventionsprogramme

Die BKK24 schöpft alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, um Sie bei der Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit zu unterstützen.

Wir erstatten Ihnen jedes Jahr die Kosten für zwei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 125,00 Euro je Maßnahme. (Die Kurse zählen jeweils für das Kalenderjahr, in dem sie enden.) Die Maßnahmen müssen nach §20 SGB V anerkannt sein. Das heißt, dass sie zur Prävention und Gesundheitsförderung zertifiziert sind.

Kostenerstattung für jedes nach §20 SGB V anerkannte Programm, zum Beispiel in einem Fitness-Studio oder bei Ihrer Volkshochschule.

Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion oder des Muskel-Skelettsystems.

Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.

Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Vermeidung spezifischer Risiken und stressabhängiger Krankheiten.

Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Reduktion des Genuss- und Suchtmittelmissbrauchs (Kurs zur Nikotin-Entwöhnung, Kurs zur Alkoholreduktion, Kurs zum verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten, Kurs zur Prävention des Drogenmissbrauchs).

Autor: BKK24


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