Bosch BKK


Wahltarif

Selbstbehalt-Tarif Option S

Versicherte können eine Prämie bis zu 350 EUR erhalten, wenn sie einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst übernehmen.

Mitglieder, die am Selbstbehalt-Tarif Option S teilnehmen, können eine Prämie bis zu 350 EUR erhalten, falls sie und ihre volljährigen Familienversicherten im Laufe eines Jahres bestimmte Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen haben.
Wie hoch Ihr Selbstbehalt und Ihre mögliche Prämie sind, hängt von Ihrem Einkommen ab. Entsprechend Ihrem Jahreseinkommen wählen Sie die höchstmögliche innerhalb von vier möglichen Tarif-Stufen. Oder eine niedrigere, wenn Sie Ihr Risiko verringern möchten.

Folgende Leistungen, die zur Prävention und Gesunderhaltung empfohlen und sinnvoll sind, bleiben grundsätzlich von der Anrechnung auf Ihre Prämie ausgenommen:
Gesetzlich empfohlene Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen, Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen und zur Selbsthilfe, Leistungen für mitversicherte Angehörige unter 18 Jahren, Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft, reine Behandlungskosten bei niedergelassenen Vertrags- und Zahnärzten (abgesehen von Kosten für daraus folgende Verordnungen).

Alle anderen Leistungen wie z. B. Behandlungen im Krankenhaus, ambulante Kuren, Verordnungen in Folge ärztlicher Behandlung oder Leistungen volljähriger mitversicherter Familienangehöriger werden mit den der Bosch BKK tatsächlich entstehenden Kosten angerechnet - auch wenn diese im Ausland angefallen sind.

Den Wahltarif Option S kann jedes Mitglied wählen, es sei denn, seine Beiträge werden vollständig von Dritten (beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit) getragen.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die Bosch BKK aus.

Autor: Bosch BKK


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