IKK Brandenburg und Berlin


Mehrleistung

Kinderwunschbehandlung / künstliche Befruchtung

Die IKK BB übernimmt für ihre Versicherten, die nach § 27 a SGB V Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung haben, zusätzlich zu den gesetzlich
geregelten Ansprüchen weitere 60 % der nach dem genehmigten Behandlungsplan verbleibenden Eigenanteile der Maßnahme, jedoch nicht mehr als die tatsächlich
entstandenen Kosten.

Überschreitet das Familieneinkommen (Einnahmen zum Lebensunterhalt) in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige
Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht, erhöht sich der Zuschuss auf 100 %.

Autor: IKK Brandenburg und Berlin


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