IKK Brandenburg und Berlin


Mehrleistung

Kinderwunschbehandlung / künstliche Befruchtung

Wenn beide Partner bei der IKK BB versichert sind, die künstliche Befruchtung in einer dafür zugelassenen Praxis durchgeführt wird und der Kostenrahmen für alle dazu nötigen Maßnahmen vorab schriftlich genehmigt worden ist, übernimmt die IKK BB für ihre Versicherten, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung haben, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen weitere 60 % der nach dem genehmigten Behandlungsplan verbleibenden Eigenanteile der Maßnahme, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Überschreitet das Familieneinkommen (Einnahmen zum Lebensunterhalt) in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht, erhöht sich der Zuschuss auf 100 %.

Autor: IKK Brandenburg und Berlin


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