IKK classic


Wahltarif

IKK Wahltarif Krankengeld

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie unständig und befristet Beschäftigte können einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen. Künstlern und Publizisten wird das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, ohne dass eine besondere Wahl gegenüber der IKK classic notwendig ist.

Der IKK Wahltarif Krankengeld sieht eine zusätzliche Absicherung des krankheitsbedingten Einkommensausfalls vom 15. Tag bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit vor. Grundsätzlich soll dieser Tarif den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ergänzen, also das Krankengeld bis zum Ablauf der 6. Woche absichern. Daher kann der Tarif nur abgeschlossen werden, wenn gleichzeitig auch der gesetzliche Krankengeldanspruch gewählt wird.

Die Prämie für den IKK Wahltarif Krankengeld beträgt 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und ist unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustandes des Versicherten.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die IKK classic aus.

Autor: IKK classic


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