KKH Kaufmännische Krankenkasse
Mehrleistung
Hautkrebs-Screening
Für Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren entstehen keine Kosten. Diese können Behandler mit Kassenzulassung alle zwei Jahre direkt über die Gesundheitskarte mit uns abrechnen.
Im Rahmen unserer Zusatzleistungen zahlen wir Versicherten im Alter von 18 bis 34 Jahren einen Zuschuss von bis zu 50 €. Zuschussfähig sind Behandlungsinhalte der Regelversorgung. Dafür brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Reichen Sie einfach die Rechnung über "Meine KKH" oder per Post bei uns ein. Wir überweisen dann den entsprechenden Zuschuss.
Im Rahmen unserer Zusatzleistungen zahlen wir Versicherten im Alter von 18 bis 34 Jahren einen Zuschuss von bis zu 50 €. Zuschussfähig sind Behandlungsinhalte der Regelversorgung. Dafür brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Reichen Sie einfach die Rechnung über "Meine KKH" oder per Post bei uns ein. Wir überweisen dann den entsprechenden Zuschuss.
Autor: KKH Kaufmännische Krankenkasse
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