KNAPPSCHAFT


Wahltarif

Kostenerstattungstarif Zahnarzt

Im gewählten Tarifangebot Zahnarzt erhalten Versicherte im Rahmen des Wahltarifs zur Kostenerstattung bei ambulanten zahnärztlichen Behandlungskosten einen Kostenzuschuss bis zur Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages.

Privatrechnungen des Zahnarztes sind in diesem Zusammenhang mit den bis zu 2,3 fachen Steigerungssätzen nach der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) berücksichtigungsfähig. Bei entsprechender ärztlicher Begründung können die bis zu 3,5 fachen Steigerungssätze anerkannt werden.

Soweit der verbleibende Selbstbehalt (20 Prozent) kalenderjährlich einen Betrag von 500 Euro überschreitet, vergütet die KNAPPSCHAFT bis zum Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres die in diesem Jahr entstandenen zahnärztlichen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent.

Im Tarif Zahnarzt sind kieferorthopädische Behandlungen sowie ein erhöhter Zuschuss zum medizinisch notwendigen Zahnersatz enthalten.

Leistungseinschränkungen bestehen bei der Versorgung mit Zahnersatz in den ersten drei Jahren.

Nach gesetzlicher Vorschrift sind Leistungen, die nicht zum allgemeinen Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (z. B. Inlays) auch bei Wahltarifen von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

Werden in einem Kalenderjahr keine Leistungen aus dem gewählten Tarif in Anspruch genommen, vergütet die KNAPPSCHAFT unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen eine Rückzahlung in Höhe eines Zwölftels der gezahlten tariflichen Jahresprämie.

Da es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Höchstgrenzen oder Mindestgrenzen für das Eintrittsalter gibt, können grundsätzlich alle Mitglieder die Wahltarife zur Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Die Bindungsfrist beträgt 1 Jahr.

Inklusive Leistungen
Die ausschließliche Inanspruchnahme der jährlichen bzw. halbjährlichen Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne während eines Kalenderjahres steht einer Prämienrückzahlung nicht entgegen.

Das Angebot hat den Charakter einer Ergänzungsversicherung und versteht sich als Serviceangebot für Mitglieder, die ihren Zahnarzt als Privatpatient in Anspruch nehmen möchten.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 1-jährige Bindung an die KNAPPSCHAFT aus.

Autor: KNAPPSCHAFT


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