KNAPPSCHAFT


Mehrleistung

Osteopathie und alternative Heilmittel

Der behandelnde Arzt stellt eine ärztliche Verordnung aus, mit der eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.

Da die KNAPPSCHAFT möchte, dass ihre Kunden qualitätsgesichert behandelt werden, ist es erforderlich, dass die osteopathische Behandlung ausschließlich von einem Arzt oder einem Leistungserbringer (zum Beispiel Physiotherapeut) durchgeführt wird, der von der KNAPPSCHAFT für Heilmittel zugelassen ist. Außerdem muss der behandelnde Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung nachweisen können, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.

Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 30 Euro je Behandlung; somit je Kalenderjahr und Versicherten 150 Euro.

Die KNAPPSCHAFT zahlt einen Zuschuss von max. 50 Euro je Kalenderjahr zu alternativen Heilmitteln.
Darunter fallen Leistungen wie z.B.:

- Heileurythmie, medizinische Bäder und Teilkörpermassagen im Rahmen der antroposophischen Medizin
- Teilkörpermassagen und Thermotherapien (Ayurveda)
- Feldenkrais
- Shiatsu
- Tuina und Krankengymnastik nach Qigong (Traditionelle Chinesische Medizin)

Übernommen werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Pro Kalenderjahr stehen 50 Euro für alternative Heilmittel zur Verfügung. Werden diese nicht oder nur teilweise verbraucht, kann der Rest für osteopathische Behandlungen eingesetzt werden. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 Euro für alternative Heilmittel und Osteopathie.

Autor: KNAPPSCHAFT


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