KNAPPSCHAFT
Wahltarif
Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit
Teilnahmeberechtigt sind freiwillige Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze (2023 = 59.850 Euro).
Voraussetzung für die Prämienzahlung ist, dass das freiwillige Mitglied und seine volljährigen familienversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien freiwilligen Mitgliedschaft und beträgt
für das erste volle Kalenderjahr 140,00 Euro,
für das zweite volle Kalenderjahr 220,00 Euro und
ab dem dritten vollen Kalenderjahr 300,00 Euro.
Ein Anspruch auf die erhöhten Prämien für das zweite und dritte Kalenderjahr besteht jedoch nur bei ununterbrochener Leistungsfreiheit in zwei bzw. drei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren.
Das Angebot gilt für alle volljährigen, freiwilligen Mitglieder der KNAPPSCHAFT, deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht.
An die Wahl des Tarifs Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist das freiwillige Mitglied mindestens ein Kalenderjahr lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Eine Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist bei Teilnahme am Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit zum Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich, wenn auch die für das Krankenkassenwahlrecht maßgebende Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist.
Voraussetzung für die Prämienzahlung ist, dass das freiwillige Mitglied und seine volljährigen familienversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien freiwilligen Mitgliedschaft und beträgt
für das erste volle Kalenderjahr 140,00 Euro,
für das zweite volle Kalenderjahr 220,00 Euro und
ab dem dritten vollen Kalenderjahr 300,00 Euro.
Ein Anspruch auf die erhöhten Prämien für das zweite und dritte Kalenderjahr besteht jedoch nur bei ununterbrochener Leistungsfreiheit in zwei bzw. drei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren.
Das Angebot gilt für alle volljährigen, freiwilligen Mitglieder der KNAPPSCHAFT, deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht.
An die Wahl des Tarifs Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist das freiwillige Mitglied mindestens ein Kalenderjahr lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Eine Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist bei Teilnahme am Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit zum Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich, wenn auch die für das Krankenkassenwahlrecht maßgebende Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist.
Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 1-jährige Bindung an die KNAPPSCHAFT aus.
Autor: KNAPPSCHAFT
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