KNAPPSCHAFT


Wahltarif

Wahltarif Krankengeld

Hauptberuflich Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte, die ihre (freiwillige) Versicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt haben oder künftig wählen, können ihren Anspruch um einen früheren Beginn ergänzen. Sie haben die Wahl zwischen einem Krankengeld-Wahltarif

mit Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit

oder

mit Anspruch auf Krankengeld vom 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Künstler und Publizisten können über ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch hinaus den Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen.

Die Krankengeld-Wahltarife mit unterschiedlichem Beginn können nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld abgeschlossen werden. Voraussetzung für den Wahltarif Krankengeld ist daher ein gleichzeitig existierender Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, der von hauptberuflich Selbständigen sowie unständig oder kurzzeitig Beschäftigte ebenfalls gewählt werden muss. Für Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, besteht der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetz.

Die Wahltarife können von Mitgliedern der KNAPPSCHAFT bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Es werden auch keine Risikozuschläge wegen bestehender Erkrankungen oder nach Art und Schwere der Tätigkeit erhoben. Ab Teilnahmebeginn ist eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten.

Vorteile
1. finanzielle Sicherheit während einer Erkrankung
2. keine Gesundheitsprüfung bei Tarifabschluss
3. keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen
4. wählbarer Beginn des Anspruchs auf Krankengeld
5. wählbare Krankengeldhöhe ohne Begrenzung auf das gesetzliche Krankengeld
6. Anpassungsmöglichkeit der Krankengeldhöhe bei Änderung der finanziellen Verhältnisse

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die KNAPPSCHAFT aus.

Autor: KNAPPSCHAFT


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